Der geschiedene Vater wohnt in der Nähe von Schaffhausen, seine Ex-Frau lebt mit den beiden Töchtern (vier und sechs Jahre alt) in Deutschland – nur wenige Hundert Meter von der Schweizer Grenze entfernt. Bei der Scheidung habe man vereinbart, dass er seine Kinder jeweils an einem Tag in der Woche sehen könne. Doch nun gelten wegen der Corona-Pandemie restriktive Bestimmungen für den Grenzübertritt.
«Muss ich jetzt auf mein Besuchsrecht verzichten?», erkundigt der Vater nun beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Die Aussicht darauf, dass er seine Töchter unter Umständen jetzt monatelang nicht mehr sehen könne, mache ihm Angst.
Privatreisen nur noch aus dringenden Gründen möglich
«Espresso» fragt bei den zuständigen Behörden nach. Grundsätzlich lassen die aktuellen Bestimmungen nur noch Pendler- und Warenverkehr zu. Einreisen darf auch, wer deutscher Staatsbürger ist, seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder ein Aufenthaltsrecht. Andere Personen müssen triftige Gründe und entsprechende Belege vorweisen. Darunter fallen etwa Krankheits- oder Todesfälle.
Einfach so die Kinder sehen, den Partner/die Partnerin oder andere Familienmitglieder besuchen, das stufen die Behörde auf Anfrage von «Espresso» grundsätzlich nicht als triftigen Grund ein. So hart das für viele Betroffenen auch sei, sagt Christian Werle, Mediensprecher der deutschen Bundespolizei: «Wir wissen, was wir diesen Leuten zumuten. Aber wir müssen jetzt Reisebewegungen so weit als möglich einschränken, um unsere Risikogruppen zu schützen.»
Grenzwächter haben Ermessensspielraum
Der Entscheid, ob im Einzelfall ein triftiger Grund vorliege oder nicht, liege aber letztlich im Ermessen des jeweiligen Grenzpolizisten, so Werle. Heisst, mit einem guten Grund und entsprechenden Belegen könnte man auch an die Grenze fahren und einen Versuch wagen. Die Bundespolizei appelliert dabei aber an die Eigenverantwortung. Man solle sich das gut überlegen, sich dabei auch in die Rolle eines Grenzpolizisten versetzen und sich fragen, ob man wirklich einen dringenden Grund habe: «Wenn Sie diese Frage ehrlichen Herzens mit Ja beantworten können, dann werden wir das genauso sehen.»