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Ständerat bleibt Gentech gegenüber skeptisch
Aus Tagesschau vom 01.03.2017.
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Gesetz zu Gentechnik Nein zu Koexistenz von gentechfrei und GVO

Das Gentech-Moratorium wird um vier Jahre verlängert – vorerst ohne neue Perspektiven. Das Parlament ist sich einig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen in der Schweiz weiterhin nicht ausgesät oder angepflanzt werden. Nach dem National- stimmte auch der Ständerat der Verlängerung des Gentech-Moratoriums um weitere vier Jahre zu.
  • Der Vorschlag des Bundesrats, den Anbau von Gentech-Pflanzen künftig in bestimmten Gebieten und unter besonderen Schutzmassnahmen zuzulassen (Koexistenz-Modell), lehnt auch der Ständerat ab.
  • Der Vorschlag einer Minderheit, das Verbot um 8 statt nur um vier Jahre zu verlängern, hatte keine Chance.

Das hat der Ständerat entschieden: Wie bereits im Nationalrat ist jetzt auch in der kleinen Kammer das vom Bundesrat vorgeschlagene Koexistenz-Modell nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Der Ständerat lehnte es mit 25 gegen 18 Stimmen ab, eine gesetzliche Grundlage für das allfällige Nebeneinander von gentechfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen zu schaffen, die nach Ablauf des Moratoriums zur Anwendung kommen würde.

Das Gesetz mit den verlängerten Moratorium wurde in der Gesamtabstimmung mit 39 gegen2 Stimmen klar genehmigt und geht nun mit einer kleinen Differenz nochmals an den Nationalrat.

Realitäten und Risiken

Ein Drittel des weltweiten Saatguts sei bereits heute gentechnisch verändert und Modifikationen seien gar nicht mehr vom Züchtungen unterscheidbar, stellte Ruedi Noser (FDP/ZH) fest.

Eigentlich machen wir der Schweiz vor, wir seien in einer heilen Welt. Aber die Realität ist komplett anders.
Autor: Ruedi Noser Ständerat, FDP/ZH
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Keine Gentechnik in der Schweizer Landwirtschaft
aus Rendez-vous vom 01.03.2017. Bild: Keystone
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Kommissionspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) brachte die überwiegende Stimmungslage auf den Punkt: ««Die Risiken der Gentechnik im Landwirtschaftsbereich sind für Mensch und Umwelt noch zu wenig klar und die Bedenken sind gross.»

Leuthard appellierte erneut vergeblich

«Wir sind der Überzeugung, dass wir mit dem Weg der Koexistenz den grossen Vorbehalten gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Bevölkerung Rechnung tragen», sagte Umweltministerin Doris Leuthard. Es müssten der Forschung und Industrie aber auch Wege eröffnet werden für den Fall, dass es ein neues Produkt mit vielen Vorteilen gäbe.

Sorgen und Ansprüche der Bevölkerung ernst nehmen, aber gleichzeitig die Zukunft nicht blockieren.
Autor: Doris Leuthard Umweltministerin, Bundespräsidentin

Wenn nun die gesetzlichen Grundlagen für Koexistenz geschaffen würden, bedeute das auch mehr Rechtssicherheit, betonte die Bundespräsidentin und verwies auf die Möglichkeiten durch Monitoring und Wahlfreiheit. Schon heute werde viel Weizen und Soja für Futtermittel aus Nord- und Südamerika importiert: «Wir wissen ganz genau, dass diese Importe selbstverständlich regelmässig GVO-verunreinigt sind. Das ist ein Faktum, das wir aber mit dem Monitoring verfolgen und bei Bedarf auch einschreiten können.»

WTO im Auge

Mit einem Nein zum Konzept werde die Diskussion lediglich um ein paar Jahre verschoben, prognostizierte Leuthard. Damit würden aber die Forschung und damit der Standort Schweiz behindert, die sich mit den neuen Technologien befassen möchten. Je länger ein Verbot dauere, umso grösser sei nicht zuletzt das Risiko, von der WTO oder einem Staat eingeklagt zu werden, ergänzte Leuthard.

Wirtschaftsredaktorin Maren Peters: «Gentech-Skepsis überwiegt auch in der EU»

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Die grössten Länder, die Gentechnik in der Landwirtschaft anwenden, sind die USA, Brasilien, Argentinien, Indien und Kanada. Experten halten es für eher unwahrscheinlich, dass die Schweiz wegen des Moratoriums Probleme mit den Handelspartnern bekommt. Zum einen besteht das Moratorium schon länger, zum anderen ist der Schweizer Markt für Saatgut eher klein, was die Motivation zu Klagen vor der WTO schmälern dürfte.
In der Europäischen Union ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich zugelassen, doch entscheiden die Mitgliedsländer selbst. Mit Ausnahme von Spanien, Portugal und Polen ist GVO bisher in keinem EU-Land erlaubt. Die Skepsis bei den europäischen Konsumenten überwiegt klar. Entsprechend wollen die Bauern GVO erst anbauen, wenn die Nachfrage gesichert ist. Interessant dürfte die Entwicklung in den nächsten Jahren werden, wenn immer mehr Menschen mit immer weniger Anbaufläche ernährt werden müssen. Der Druck zugunsten von Gentech-Produkten dürfte steigen.

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