Am vergangenen Samstag hat ein aggressiver Mob Rettungskräfte in der Zürcher Innenstadt angegriffen. Der Vorfall ereignete sich, während das Thema aktuell in der politischen Debatte steht. Denn noch dieses Jahr berät das eidgenössische Parlament über eine Anpassung der Strafnorm bei Gewalt gegen Beamte.
In Gesprächen mit Kantonen und Parlamentariern hat «10vor10» erfahren: Bereits heute ist absehbar, dass in Zukunft härtere Mindeststrafen gelten werden.
Bundesrat gegen generelle Freiheitsstrafen
Im April 2018 kündigte der Bundesrat ein verschärftes Vorgehen gegen Gewalttäter an. Allerdings will er nur Taten, die in einem «zusammengerotteten Haufen» verübt werden, härteren Strafen unterstellen.
Konkret soll die Mindeststrafe für Gruppendelikte von heute 30 Tagessätzen auf 120 Tagessätze erhöht werden. Der Bundesrat verzichtet in seinem Vorschlag aber auf härtere Strafen gegen Einzeltäter. Diese sollen weiterhin bei einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren bleiben.
Die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga begründet das so: «Der Bundesrat wollte nicht, dass jemand automatisch ins Gefängnis muss, wenn er einem Beamten einen Stoss gibt. Das ginge sicherlich zu weit.»
Kantone sind unzufrieden
Der Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) kritisiert, das Strafgesetz gehe zu lasch mit Tätern um, die Drohungen oder Gewalt gegen Beamte richten. «Die Sicherheitsdirektoren der Kantone sind der Meinung, dass Gewalt gegen Beamte zu wenig hart bestraft wird. Wir fordern darum, dass das Gesetz verschärft wird.»
Die von Bundesrätin Sommaruga vorgeschlagene Gesetzesänderung gehe dabei zu wenig weit – die Kantone seien gar nicht angehört worden, weil es keine Vernehmlassung gab.
Diesen Vorwurf will das zuständige Justizdepartement EJPD nicht so stehen lassen. Man kenne die Meinung der Kantone, habe deren Meinung zum Gesetz letztmals im Dezember im Rahmen eines Bundesratsberichts eingeholt, sagte eine Sprecherin.
Das Geschäft geht nun in die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S). Dort erhalten die Kantone nochmals die Möglichkeit, sich zum Vorschlag des Bundesrats zu äussern. Die Entscheidung, wie weit das Gesetz gehen soll, liegt damit beim Parlament.