- Die Universitäten St. Gallen und Bern sind mit ihren Strafanzeigen wegen gekaufter akademischer Arbeiten gescheitert.
- Wer Arbeiten einreicht, die er nicht selbst verfasst hat, macht sich der Urkundenfälschung strafbar.
- Tätern drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.
- Die Ahndung erschwindelter akademischer Titel ist allerdings schwierig, weil Ghostwriting-Agenturen keine Plagiate, sondern Unikate verfassen.
Zwei Studenten hatten 2015 in der Studentenzeitung der Universität St. Gallen anonym damit geprahlt, sie hätten ihre Abschlussarbeiten von einer professionellen Ghostwriting-Agentur schreiben lassen. Daraufhin reichte die Uni-Leitung Strafanzeige ein.
Wie sich jetzt zeigt, konnte die Justiz aber niemanden zur Rechenschaft ziehen, wie der Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft Andreas Baumann sagt: «Es lag kein konkreter Tatverdacht vor, der eine Ermittlung gegen jemanden zugelassen hätte.»
Bis zu fünf Jahre Gefängnis
Die Universität St. Gallen nimmt zum Fall nur schriftlich Stellung. In der Zwischenzeit habe man verschiedene Software-Lösungen zur Entdeckung von Ghostwriting ausprobiert, allerdings ohne Erfolg, heisst es in einem E-Mail.
Im Weiteren werden die Studierenden darauf hingewiesen, dass es sich bei Plagiaten und Ghostwriting um schwerwiegende Vergehen gegen die Ordnung der Universität sowie gegen die akademische Integrität handelt, die sowohl disziplinarische als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
Laut der Universität St. Gallen macht sich jemand, der Arbeiten einreicht, die er nicht selbst verfasst hat, strafbar. Das erfülle den Strafbestand der Urkundenfälschung und könne mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Ghostwriting-Agenturen sichern sich ab
Aber jemandem auf die Schliche zu kommen, der sich mit gekauften Arbeiten akademische Titel erschwindelt, scheint schwierig zu sein, vor allem deshalb, weil professionelle Ghostwriting-Agenturen keine Plagiate sondern Unikate verfassen.
Bei der führenden Agentur Acad Write in Zürich heisst es auf Anfrage, man stehe für Auskünfte nicht zur Verfügung.
Vor einem Jahr in der SRF-Sendung «Rundschau» nahm Geschäftsleiter Thomas Nemet noch kein Blatt vor den Mund: «Wir liefern die wissenschaftliche Arbeit und weisen darauf hin, dass die Leute sie nicht einreichen dürfen. Letztendlich muss dann jeder selbst seine Verantwortung übernehmen.»
Ghostwriting-Agenturen sichern sich somit rechtlich ab, da sie die Verwendung der Texte für Prüfungszwecke verbieten.
Auch Uni Bern abgeblitzt
Das musste auch die Universität Bern erfahren, die mit ihrer Strafanzeige gegen eine Ghostwriting-Agentur wegen Mittäterschaft vor der Staatsanwaltschaft Zürich abgeblitzt ist. Es liege kein Anfangsverdacht vor, begründete sie den Entscheid.