Wer aus Grenzregionen in die Schweiz einreist, muss nicht in Quarantäne – auch nicht, wenn die Region hohe Corona-Zahlen zu verzeichnen hat. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Die Grenzregionen sind von den Quarantänen nicht betroffen. Wie werden diese Regionen definiert?
In Frankreich und Italien umfasst das Grenzgebiet die an die Schweiz angrenzenden Regionen (Verwaltungseinheiten). In Frankreich sind das die Regionen Grand-Est, Bourgogne / Franche Comté und Auvergne / Rhône-Alpes. In Italien handelt es sich um die Regionen Piemont / Aostatal, Lombardei und Trentino / Südtirol. In Österreich und Deutschland umfassen die Grenzregionen die an die Schweiz angrenzenden Bundesländer. Alle diese Regionen zeichnen sich durch die Dichte ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beziehungen mit der Schweiz aus.
Kann man sich in ein Nachbarland begeben, um dort Einkäufe zu tätigen, Angehörige zu besuchen oder zum Arzt zu gehen, ohne unter Quarantäne gestellt zu werden?
Personen, die aus beruflichen oder aus medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in einen Staat oder ein Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko reisen, müssen nicht in Quarantäne. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird. Davon ausgenommen sind alle Reisen in die Grenzregionen, auch wenn dort ein hohes Infektionsrisiko besteht. Einkaufstourismus in Gebiete mit hohem Infektionsrisiko ausserhalb der Grenzregionen zieht eine zehntägige Quarantänepflicht nach sich.
Was geschieht, wenn in einer Grenzregion die Infektionszahlen den Schwellenwert von 60 Fällen pro 100'000 Einwohner übersteigen: Unterstehen Grenzgänger dann der Quarantänepflicht?
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind bereits heute von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Manche Länder beschränken die Quarantänedauer auf fünf Tage. Wie hoch ist das Risiko, nach der fünftägigen Quarantäne noch Ansteckungssymptome zu entwickeln?
Hierzu liegen noch keine gesicherten Daten vor. Die Taskforce des Bundes rät aktuell nicht dazu, die Quarantänedauer von zehn Tagen zu ändern. Aufgrund der unklaren Datenlage werden daher in vielen Ländern Quarantänemassnahmen unterschiedlich umgesetzt. Dabei ist oft eine Quarantäne von 14 Tagen die Regel.
Empfiehlt der Bundesrat, nicht in die französischen Regionen zu reisen, die auf der Liste der quarantänepflichtigen Länder stehen?
Der Bundesrat setzt weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Diese soll Reisen in Risikogebiete wenn immer möglich unterlassen oder sich nach einer solchen Reise in Quarantäne begeben.
Gibt es Ausnahmen bezüglich der Quarantänen?
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind neu auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung dafür ist, dass für die Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird.
Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird.