«Die Anbieter verkaufen gerne schnelle Leitungen. Man kann Geld sparen, wenn man ein langsameres Angebot wählt», erklärt Oliver Zadori vom Online-Vergleichsdienst Dschungelkompass. Für einen Einpersonen-Haushalt genüge ein Abo mit 20 Megabit pro Sekunde vollauf, auch zum HD-Videos streamen, zum Surfen und Mails verschicken.
Im Auftrag von «Kassensturz» hat Dschungelkompass die Preise der verschiedenen Anbieter verglichen: Das günstigste Angebot erhält der Einpersonenhaushalt bei Green.ch für 35 Franken pro Monat.
Testtabelle
Teure Aufschaltgebühren
Für einen Vierpersonen-Haushalt empfiehlt Oliver Zadori 100 Megabit pro Sekunde. Das günstigste Angebot dafür kommt von Solnet für 39 Franken im Monat. «Wenn man viele Dateien hochladen möchte, seien dies Videos oder Back-Ups, dann sollte man zusätzlich auf einen hohen Upload achten», rät Oliver Zadori. Und aufgepasst: Neben den monatlichen Gebühren erheben die meisten Anbieter eine einmalige Aufschaltgebühr. Das können 50, 100 und noch mehr Franken sein.
Auffällig: Die Netzbetreiber erhöhen laufend die Internet-Geschwindigkeiten. Nur: Die superschnellen, sprich teuren Datenraten kommen oft gar nicht beim Kunden an. Noch schlimmer ist es, wenn Kunden über den W-Lan-Anschluss surfen wollen: «W-Lan ist unser Hauptproblem heute», betont Peter Heinzmann von der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR).
W-Lan dezimiert Leistung
«Notebooks können selten mehr als 200 Megabit pro Sekunden über W-Lan verarbeiten. Das liegt an den Adaptern in den Notebooks», so Peter Heinzmann weiter. Entferne man sich dann auch noch ein paar Meter vom Modem weg, sinke die Leistung schnell mal auf 5 oder 10 Megabit pro Sekunde. Wände und Stockwerke stören den Empfang zusätzlich.
Die Datenleistung ist aber auch abhängig vom Kabel, das ins Haus kommt: Am langsamsten ist das alte Telefon-Kupferkabel, etwas schneller das Koaxialkabel vom TV-Netz – und massiv viel schneller ist das Glasfaserkabel.
Preisreduktion bei lahmem Internet
Langsam wird das Internet aber auch, wenn der Telekom-Anbieter zu vielen Kunden im Quartier zu viel Bandbreite verkauft hat. Bei zu tiefen Datenraten können sich Konsumenten bei der Schlichtungsstelle für Kommunikation beschweren: «Wir sind der Meinung, dass mindestens zwei Drittel Leistung, die vereinbart worden ist, auch erbracht werden muss. Alles andere ist aus unserer Sicht eine Vertragsverletzung», hält Oliver Sidler, Geschäftsführer der Ombudscom fest. In solchen Fällen hätten Kunden Preisminderungen oder ein ausserordentliches Kündigungsrecht erwirken können.
Um zu ihrem Recht zu kommen, müssen Konsumenten die Internetleistung zu Hause protokollieren. Entsprechende Computerprogramme sind kostenlos abrufbar.