Der kleine Käfer war fleissig. 75 der bereits abgeholzten Bäume hat der Schädling in Zell befallen. Vorsorglich fällen die Behörden insgesamt mehr als doppelt so viele, wie das Bundesamt für Umwelt mitteilte.
Denn die Gefahr ist noch nicht gebannt: Der Laubholzbockkäfer hat im Luzerner Hinterland auch einen Schutzwald heimgesucht. Nun ist ein gründliches Vorgehen gefragt. Die Förster sind daran, das Holz zu häckseln und es in Energieanlagen zu verbrennen.
Während der kommenden vier Jahre müssen die Bäume im Umkreis von zwei Kilometern um den Befallsherd herum regelmässig auf den Asiatischen Laubholzbockkäfer überprüft werden. Erste Untersuchungen zeigten, dass der Erstbefall in Zell mindestens sechs Jahre zurückliegt.
Gefährlicher Schädling
Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist ein invasiver, besonders gefährlicher Schädling. Er bedroht vor allem Wälder. Der ohne Fühler 2.5 bis 3.5 Zentimeter lange Käfer mit hellen Flecken befällt Sträucher und Laubbäume wie etwa Ahorn, Birken, Rosskastanien, Pappeln oder Weiden.
Die betroffenen Laubhölzer sterben in wenigen Jahren ab, was hohe ökologische und wirtschaftliche Schäden anrichtet. Für den Menschen ist der Käfer nicht gefährlich.
Der Befall ist melde- und bekämpfungspflichtig. Gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung muss die Bekämpfung so lange erfolgen, bis die Käfer verschwunden sind. Die Bekämpfung und Kontrolle in den betroffenen Gebieten muss mindestens vier Jahre lang erfolgen. Dabei kommen speziell ausgebildete Spürhunde und Baumkletterer zum Einsatz.
Auch symptomfreie Laubhölzer im Umkreis von 100 Metern von befallenen Wirtspflanzen müssen gefällt werden. Eingeschleppt wurden die Käfer mit Verpackungsholz wie Paletten zuerst von China in die USA und später nach Europa. Ein erster Befall in der Schweiz datiert von 2011 bis 2017 in Brünisried im Kanton Freiburg.
Strenge Vorschriften für Holzimporte
Der Befall in Zell ist seither der Fünfte, den die Behörden feststellten. Die anderen erfolgten in Winterthur (2012 bis 2016), Marly FR (2014 bis 2019) und Berikon AG (2015 bis 2019). Seit 2019 galt die Schweiz bis zum neuen Fall in Zell als befallsfrei.
Für den Import bestimmter Hölzer, in denen sich der Laubholzbockkäfer befinden könnte, gelten seit 2012 strenge Vorschriften: So werden seither Holzverpackungen an der Grenze genauer kontrolliert. Lässt sich ein Befall feststellen, werden die Verpackungen umgehend vernichtet.