- Grundrechte auch für Affen – das fordert eine Volksinitiative im Kanton Basel-Stadt.
- Primaten müssten ebenfalls ein Recht auf Leben und auf geistige und körperliche Unversehrtheit haben, verlangen die Initianten.
- Das basel-städtische Parlament hatte die Initiative zwar für ungültig erklärt – aber das Bundesgericht entscheidet jetzt: Die Volksinitiative ist gültig, es darf darüber abgestimmt werden.
Es sei zulässig, in den Kantonen einen strengeren Tierschutz einzuführen als auf Bundesebene. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es bestätigt damit ein Urteil des Basler Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht hatte im Gegensatz zur Basler Regierung und dem Kantonsparlament im Januar 2019 entschieden, dass die Initiative gültig ist. Mit vier zu eins Stimmen weist das Bundesgericht nun eine Beschwerde von sechs Personen gegen dieses Urteil ab.
Initianten geht der Tierschutz zu wenig weit
Die Volksinitiative der Denkfabrik «Sentience Politics» verlangt, dass die basel-städtische Verfassung mit einen Artikel für das «Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» ergänzt wird. Denn die heutigen Tierschutzgesetze trügen den Interessen von nichtmenschlichen Primaten, nicht zu leiden und nicht getötet zu werden, kaum Rechnung.
Die Beschwerdeführer argumentierten, dass die Initiative gegen Bundesrecht verstosse, weil der Tierschutz Bundessache sei. Ausserdem seien die Unterzeichnenden getäuscht worden, weil sie nicht auf die beschränkte Anwendbarkeit des Gesetzestextes auf kantonale und kommunale Organe aufmerksam gemacht worden seien. Die Initiative habe damit praktisch keinen Anwendungsbereich, weil weder die Kantone noch die Gemeinden Primaten hielten.
Mehr Rechte zulässig
Eine Mehrheit der Bundesrichter sieht das jetzt aber eben anders: Kantone dürfen über den von der Bundesverfassung garantierten Schutz hinausgehen. Die Initiative verlange ja nicht, dass die Grundrechte für Menschen auf Tiere angewendet würden, sondern die Einführung eines speziellen, für nicht-menschliche Primaten geltenden Rechts.
Ausserdem sei der Initiativtext so zu verstehen, dass nur die kantonalen und kommunalen Organe direkt verpflichtet würden, die Primaten zu schützen, nicht aber Private. Der Initiative könne so ein Sinn beigemessen werden, der die Initiative als gültig erscheinen lasse.