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Ärztin wehrt sich gegen diskriminierende Kündigung
Aus 10 vor 10 vom 07.02.2019.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 40 Sekunden.

«Habe noch kein Geld gesehen» Inselspital will Ärztin trotz Gerichtsurteil loswerden

Sie ist eine der ersten Frauen in der Schweiz, die sich vor Gericht erfolgreich gegen eine diskriminierende Kündigung gewehrt hat. Trotzdem weigert sich das Inselspital, Natalie Urwyler wiedereinzustellen.

Natalie Urwyler setzte sich für schwangere Ärztinnen am Berner Inselspital ein. «Wir hatten das Problem, dass der gesetzlich verankerte Mutterschutz ungenügend umgesetzt wurde», sagt sie . Die Frauen mussten zu lange arbeiten und waren ungenügend vor schädlichen Substanzen geschützt.

Dieses Engagement führte zu einem Konflikt. 2014 erhielt Urwyler die Kündigung. Sie klagte vor Gericht auf Wiedereinstellung und bekam 2017 Recht. Die Insel Gruppe hat das Urteil weitergezogen. Im Sommer 2018 gab auch das Berner Obergericht Urwyler Recht. Trotzdem hat sie das Inselspital seither nicht wiedereingestellt.

Insel droht erneut mit Kündigung

Urwyler zeigt SRF einen Brief vom Inselspital. Darin wird ihr angekündigt, dass sie freigestellt wird. Weiter: «Gleichzeitig müssten wir die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht stellen.»

«Das ärgert mich», sagt Urwyler. Die Führung des Inselspitals habe nichts gelernt, auch nach zwei Gerichtsurteilen nicht.

Umstrittenes Vorgehen

Weshalb sich das Spital so verhält, ist unklar. Vor der Kamera will sich die Leitung nicht äussern. «Frau Urwyler mag einen gesetzlichen Anspruch auf Wiedereinstellung haben, sie hat indessen keinen Beschäftigungsanspruch», lässt man ausrichten.

Dieses Vorgehen findet der Arbeitsrechtsexperte Thomas Geiser von der Universität St. Gallen ungeschickt. «Erstens ist es im Gesetz umstritten, ob das überhaupt zulässig ist und zweitens hat das Inselspital damit bewirkt, dass es keinen neuen Kündigungsgrund hat, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.»

Wenn die Frau nicht arbeite, könne sie auch keinen Fehler machen, der ein Kündigungsgrund sein könnte, sagt er weiter. So müsse die Klinik weiterhin den Lohn von Urwyler zahlen, ohne dass sie dort arbeite.

Anspruch auf Lohn

Natalie Urwyler hat Anspruch auf den Lohn, der ihr entgangen ist, seit sie nicht mehr im Inselspital arbeitet – beziehungsweise auf die Differenz zu ihrem aktuellen Lohn. Denn sie arbeitet unterdessen an einem anderen Spital.

Von diesem Geld habe ich bis heute noch keinen Franken gesehen.
Autor: Natalie Urwyler Ärztin

Es geht um mehrere hunderttausend Franken. «Von diesem Geld habe ich bis heute noch keinen Franken gesehen», sagt Natalie Urwyler. Diesen Montag hat ihr Anwalt eine erste Abrechnung der Insel Gruppe erhalten. Trotz Freistellung muss die Insel Gruppe Urwyler die Lohndifferenz weiterhin bezahlen. Wie lange das noch so weitergehen soll, ist unklar.

Auch dazu will die Insel Gruppe vor der Kamera nicht Stellung nehmen und verweist auf den noch laufenden Teilprozess wegen Lohngleichheit. Das Urteil zur Wiedereinstellung war nur der erste Teil des Prozesses.

Mittlerweile geht es Natalie Urwyler aber nicht mehr nur um ihre Rückkehr ans Inselspital, sondern um den Kampf für die Gleichstellung.

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