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Der Beschuldigte (rechts) neben seinem Anwalt Valentin Landmann (im grünen Anzug)
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 26.09.2024. Bild: Keystone /Linda Graedel
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Haussklavinnen-Prozess Frauen in Käfig gesperrt: Ehepaar in Andelfingen (ZH) verurteilt

Die Beschuldigten haben zwei Hausangestellte gequält. Der Ehemann profitiert von einem Deal mit der Staatsanwaltschaft.

Worum ging es beim Prozess? Vor dem Bezirksgericht Andelfingen (ZH) musste sich ein Ehepaar verantworten. Beim Haupttäter handelt es sich um einen 46-jährigen Mann. Er hat zwei Frauen als Haussklavinnen gehalten und in einen Käfig gesperrt. Bis zu 15 Stunden täglich musste das erste Opfer darin ausharren – zehn Monate lang. Eine zweite Frau hat der IT-Fachmann einen Monat lang eingesperrt. Der Täter hat die beiden Frauen mit Lügen in die Falle gelockt, sie gefesselt und überwacht. So befriedigte er seine sadistischen Fantasien. Tagsüber mussten die beiden Opfer in Dienstmädchenuniformen putzen. Die Ehefrau soll den Mann als Gehilfin unterstützt haben.

Gutachten beim Ehemann

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Der Mann hat laut einer psychiatrischen Einschätzung eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Dazu kommt eine sadomasochistische Neigung. Laut Gutachten bleibt er aber voll für seine Taten verantwortlich.

Was hat das Gericht entschieden? Die Staatsanwaltschaft hat ein abgekürztes Verfahren vorgeschlagen. Weil der Mann geständig sei, soll er eine mildere Strafe erhalten. Das Gericht hat diesen Vorschlag akzeptiert, es verurteilt den Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Neun Monate davon muss er absitzen. Weil er schon fünf Monate in Untersuchungshaft war, bleiben noch vier Monate übrig. Aufgrund seines umfassenden Geständnisses sei dieses Strafmass angemessen. Der Richter verordnet dem Täter ausserdem eine Therapie. Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft haben das Urteil akzeptiert.

Das Bezirksgericht Andelfingen
Legende: Das Bezirksgericht Andelfingen hat den Beschuldigten wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung verurteilt. SRF/Luca Laube

Die Ehefrau verurteilt das Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten – sechs Monate mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Sie erhält zudem einen fünfjährigen Landesverweis. Laut Richter hat die Beschuldigte die Opfer überwacht und teilweise gefesselt oder in den Käfig gesperrt. Dabei habe sie genau gewusst, dass ihr Handeln nicht rechtens sei. Die 32-Jährige hat bereits angekündigt, dass sie das Urteil anfechten wird.

Was sagte der Ehemann vor Gericht? Der 46-Jährige wiederholte vor Gericht mehrfach, dass er den Sachverhalt anerkenne. Er habe damals gedacht, dass es nicht verboten sei, jemanden zu fesseln und einzusperren. Dieses Setting habe er mit den Frauen vertraglich geregelt. Die Geschichte werde sich aber nicht wiederholen. Er habe in seiner bisherigen Therapie gelernt, wie er sein Bedürfnis nach Dominanz legal ausleben könne.

Was sagte die Ehefrau? Die 32-Jährige war nicht geständig. Vor Gericht schob sie ihrem Ehemann die Schuld zu: Er habe sie manipuliert. Stets habe ihr Mann betont, die Frauen würden zu nichts gezwungen. Beide hätten einen Vertrag unterschrieben und seien mit dem «Setting» einverstanden. Dies habe sie ihm geglaubt.

Was sagte das erste Opfer? Unter Tränen erzählte die Frau von ihrem Alltag. Sie habe den Anweisungen des Ehepaars gehorchen müssen. Bei Fehlern sei sie mit Gewalt bestraft worden. Mit einem Lügengebilde habe der Ehemann sie unter Druck gesetzt. Er habe der damals 22-Jährigen erzählt, dass sie an einer Hotelfachschule angemeldet sei. Die Fesselung gehöre zu den Bedingungen der Ausbildung. Als sie sich gegen ihren Peiniger gewehrt habe, hätte dieser mit der Polizei gedroht: Die Behörden würden erfahren, dass sie ohne Visum in der Schweiz sei.

Wie kam der Fall ans Licht? Nach zehn Monaten in Gefangenschaft gelang dem ersten Opfer die Flucht. Die Frau erstattete bei der Polizei Anzeige, um andere Frauen vor ihrem Schicksal zu bewahren. Im Haus entdeckten die Behörden das zweite Opfer, welches im Käfig eingesperrt war.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 17.09.2024, 17:30 Uhr ; 

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