- Schweizer Rüstungsunterkonzerne sollen Rüstungsgüter unter Umständen auch in Länder exportieren dürfen, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.
- Die Voraussetzung: Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird.
- Mit dem entsprechenden Entscheid kommt der Bundesrat einer Forderung der Rüstungsindustrie nach.
Der Bundesrat hat das Wirtschaftsdepartement (WBF) beauftragt, eine entsprechende Verordnungsänderung auszuarbeiten. Auf klassische Bürgerkriegsländer wie derzeit Jemen oder Syrien würde die Ausnahmeregelung keine Anwendung finden, schreibt das WBF.
Heute sind Exporte verboten, wenn das Bestimmungsland in einen internen oder international bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Neu sollen Exporte in Länder mit einem internen bewaffneten Konflikt bewilligt werden können, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das Kriegsmaterial in diesem Konflikt eingesetzt wird.
Zudem sollen Waffenexportbewilligungen künftig zwei Jahre statt nur ein Jahr gültig sein. Und in den Bewilligungsverfahren will der Bundesrat künftig die Aufrechterhaltung der Industriebasis als Kriterium berücksichtigen.
Verlust von Arbeitsplätzen verhindern
Damit erfüllt der Bundesrat Forderungen der Rüstungsindustrie. Vergangenen Herbst verlangten Rüstungsfirmen in einem Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates eine Lockerung des Verbots.
Sie begründeten dies mit dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. Die Regeln in der Schweiz seien restriktiver als jene in der EU, argumentierten sie.
Die Rüstungsexporte waren nach einem Höchststand im Jahr 2011 eingebrochen. Der Bundesrat nehme diese Hinweise ernst, heisst es in der Mitteilung. Einmal verlorene industrielle Kapazitäten könnten nur schwer wieder aufgebaut werden.
Die Anpassungen seien mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar, heisst es weiter. Mit der neuen Regelung wäre die Schweiz immer noch strenger als es der gemeinsame Standpunkt der EU-Mitgliedstaaten vorsehe.
Regeln verschärft, gelockert, dann wieder verschärft
2008 hatte der Bundesrat die Regeln verschärft - mit Blick auf eine Volksinitiative der GSoA für ein Verbot von Waffenexporten. Im Abstimmungskampf dazu versicherte er, an der restriktiven Praxis festhalten zu wollen.
2014 lockerte der Bundesrat dann jedoch im Auftrag des Parlaments die Regeln. Vorher durften Waffen und Munition nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Seither sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird.