Wer verheiratet ist, wird vom Bund steuerlich benachteiligt. So äusserten sich die Vertreter der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», die am 28. Februar an die Urne kommt, vor den Medien. Nach geltendem Recht werden Ehepaare steuerlich gemeinsam veranlagt, was zu einem höheren Gesamteinkommen und damit – wegen der Progression – zu einem höheren Steuersatz führt.
Die Initianten verlangen nun, dass Ehepaare bei Steuern und Sozialversicherungen gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens nicht mehr schlechtergestellt sind. Wie genau das gehen soll, liessen sie allerdings offen. Eine perfekte Lösung gebe es nicht, sagte CVP-Präsident Christophe Darbellay. Bei Annahme der Initiative wäre die individuelle Besteuerung der Ehegatten nicht mehr möglich, weil die Ehe im Initiativtext als Wirtschaftsgemeinschaft bezeichnet wird.
Hohe Kosten für den Bund
Die Annahme der Initiative käme den Bund teuer zu stehen. Der Bundesrat rechnet mit Steuerausfällen von bis zu 2,3 Milliarden Franken. Hinzu kommen Kosten bei den Sozialversicherungen. Denn auch bei der AHV will die Initiative Ehepaare besserstellen, damit sie gleich viel Rente erhalten wie unverheiratete Paare. Gemäss Berechnungen des Bundes würde dies Kosten in Höhe von zwei Milliarden Franken verursachen.
«Vorgeschobenes Argument»
Der Initiativtext hält fest, dass es bei der Abschaffung der Heiratsstrafe um die Ehe zwischen Mann und Frau geht. Damit würde die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in die Verfassung geschrieben. Die Gegner der Initiative – zu ihnen gehören auch Bundesrat und Parlament – kritisieren, dass damit die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare verunmöglicht werde.
Für Darbellay ist das ein vorgeschobenes Argument. Es dürfe nicht sein, dass eine vorhandene Ungerechtigkeit nicht beseitigt werde wegen einer Ungerechtigkeit, die es noch gar nicht gebe.
Marianne Streiff, Präsidentin der EVP und Unterstützerin der Initiative, wies zudem darauf hin, dass die Ehedefinition der Initiative geltendem Recht entspreche. Die Öffnung der Ehe würde also ohnehin eine Verfassungsänderung erforden. Auf diesen Prozess nehme die Initiative keinen Einfluss.