Der Nationalrat hat mit 97 zu 72 Stimmen bei 7 Enthaltungen die «Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Ablehnung empfohlen. Damit ist er dem Antrag der Einigungskonferenz gefolgt, statt auf den Kurs der Initiantin CVP und des Bundesrats einzuschwenken.
Zwar würden die Initianten – so der Tenor der Mehrheit – «offene Türen einrennen», wenn sie sich an der Benachteiligung der Ehe gegenüber anderen Lebensformen stiessen.
Doch das Volksbegehren wolle mit dem Wortlaut «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» auch den Begriff der Ehe verfassungsrechtlich verengen.
Ferner schlösse die Initiative mit der «Wirtschaftsgemeinschaft» die Individualbesteuerung aus, die laut Andrea Caroni (FDP/AR) die «zukunftsträchtigste Lösung» sei.
Schliesslich gaben Vertreter der Einigungskonferenz zu bedenken, dass sich steuerrechtlich viel zugunsten von getrauten Paare getan hätte. Insofern müsse man die Frage, ob die Ehe oder das Konkubinat diskriminiert würde, neu stellen.