Die CVP fordert mit ihrer Volksinitiative vom November 2012, dass die Ehe «gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt wird, namentlich bei den Steuern und den Sozialversicherungen». In der Verfassung soll demnach verankert werden, dass zwei Ehepartner steuerlich als eine Wirtschaftsgemeinschaft gelten.
Diskriminierung homosexueller Paare
In der Kleinen Kammer wurde die Vorlage intensiv debattiert. Für Kritik sorgte vor allem die konservative Definition der Ehe.
Der Initiativtext legt diese als eine «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» fest. Einer Mehrheit der Ständeräte ging diese Einschränkung zu weit. Gleichgeschlechtliche Paare würden damit im Vornherein ausgeschlossen, wurde argumentiert.
Der Ständerat setzte schliesslich – wie schon der Nationalrat in der Wintersession – auf einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative. Auch dieser hat zum Ziel, die Heiratsstrafe abzuschaffen. Er verzichtet aber auf die Definition der Ehe als eine Wirtschaftsgemeinschaft aus Mann und Frau. Der Entscheid fiel mit 24 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Individualbesteuerung soll ermöglicht werden
Damit soll es möglich bleiben, dass künftig auch registrierte, gleichgeschlechtliche Partnerschaften unter den Ehebegriff fallen könnten. Und er schliesst nicht aus, dass Ehepartner künftig einzeln besteuert werden können. Denn ohne den Begriff Wirtschaftsgemeinschaft ist ein Systemwechsel bei der Besteuerung möglich.
Einen Änderungsantrag der CVP zu ihrer eigenen Initiative lehnte der Ständerat ebenfalls ab. Darin zeigte sich die Partei zwar bereit, den Ehebegriff breiter zu fassen. Eine mögliche Einführung der Individualbesteuerung wollte sie aber auch in diesem Vorschlag unbedingt verhindern.
Heiratsstrafe betrifft noch 80'000 Ehepaare
Anders als das Parlament empfiehlt der Bundesrat die Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» zur Annahme. Zwar wurde 2008 der Zweitverdienerabzug erhöht und ein Verheiratetenabzug eingeführt. Für zwei Drittel der Betroffenen wurde damit die steuerliche Mehrbelastung ganz beseitigt.
Es gebe aber immer noch rund 80'000 verheiratete Paare im Erwerbsalter und eine Vielzahl von Rentnerpaaren, die bei den Steuern ungleich behandelt würden, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf.
Sie betonte allerdings auch, dass Verheiratete bei den Sozialversicherungen nicht diskriminiert würden. Sie erhielten Vorteile im Wert von 800 Millionen Franken pro Jahr – etwa in Form von Hinterbliebenenrenten und AHV/IV-Zuschlägen beim Tod des Ehepartners. Diese stehen Konkubinatspaaren nach heutigem Recht nicht zu.