- Event-Veranstalterinnen, Reisebüros, Hoteliers – viele wissen nicht mehr weiter, wegen Corona.
- Bund und Kantone wollen helfen – mit 400 Millionen Franken aus einem sogenannten Härtefallfonds.
- Das ist gut, findet der Präsident der Kantonalen Konferenz der Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren, Christoph Brutschin – aber es brauche mehr.
Für den Präsidenten der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), Christoph Brutschin, ist absehbar, dass die Höhe des Härtefallfonds nicht ausreichen wird. Er könnte sich vorstellen, dass der Fonds auf eine Milliarde oder mehr aufgestockt werden müsse.
Der Härtefallfonds sei ursprünglich so ausgerichtet gewesen, dass er für die stark betroffenen Branchen wie Schausteller, Event- und Reisebüros reichen würde, sagte der Basler Regierungsrat in der SRF-Samstagsrundschau.
Der Betrag sei aber in einer Zeit festgelegt worden, als die Schweiz praktisch keine Corona-Fälle hatte. Heute sei die Situation aber anders. «Wir sind damit konfrontiert, dass auch andere Branchen Probleme haben, wie die Gastronomie und die Hotellerie», sagte Brutschin.
Es gebe nun zwei Möglichkeiten: Entweder werde der Härtefallfonds «auf eine Milliarde oder ein bisschen mehr» aufgestockt, oder man mache noch einmal ein separates Programm. Dieses könnte «branchenspezifischer» ausgestaltet werden. Der Nachteil wäre, dass auf nationaler Ebene ein neues Gesetz aufgesetzt werden müsste und das könnte zu Verzögerungen führen.
Neuer Verteilschlüssel
«Vielleicht ist es einfacher, den Härtefallfonds anzupassen», sagte Brutschin. Dadurch könnte man auch breitere Wirtschaftskreise bedienen. Nach Ansicht des VDK-Präsidenten müsste in diesem Fall aber auch der Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Kanton angepasst werden. Ihm schwebt vor, dass der Bund von den zusätzlichen 600 Millionen 80 Prozent übernähme und die Kantone 20 Prozent.
Als Grund nannte der Basler Regierungsrat die «grösseren Belastungen», die noch auf die Kantone zukämen, wie zum Beispiel die Defizite der Spitäler oder der öffentlichen Nahverkehr. Ausserdem sei der Bund im Frühling «Auslöser von gewissen Einbrüchen in den Kantonen» gewesen, weil er die Massnahmen damals festgelegt habe.
Nicht alle Kantone bereit
Der Verordnungsentwurf des Bundesrates über Härtefallmassnahmen befindet sich zurzeit erst in der Vernehmlassung. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet.
Gemäss dem Vorschlag gilt ein Unternehmen als Härtefall, wenn es verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat. Der Bundesbeitrag wurde im Verordnungsentwurf auf maximal 200 Millionen Franken festgelegt, gleich viel Geld stellen die Kantone zur Verfügung.
Doch sogar Finanzminister Ueli Maurer gab nach der Bundesratssitzung am Mittwoch zu Bedenken, dass die Zahl «in Anbetracht der im Raum stehenden Forderungen» überarbeitet werden müsse. Es sei nun erst einmal darum gegangen, möglichst schnell zu handeln. Denn die Regelung soll bereits auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten.
Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Darüber sei er froh, denn die Betroffenheit der verschiedenen Branchen sei je nach Kantone unterschiedlich, sagte Brutschin.
Jedoch werde am 1. Dezember erst eine Minderheit der Kantone bereit sein. Für diejenigen Kantone, die erst noch eine gesetzliche Grundlage schaffen müssten, werde die Zeit nicht reichen. «Wenn die Ende Jahr so weit sein werden, so ist das bereits eine Parforce-Leistung», sagte Bruhin.