- In einem Geflügelbetrieb in Niederglatt im Kanton Zürich haben die Veterinärbehörden bei mehreren Legehennen die hochansteckende Newcastle-Krankheit nachgewiesen.
- Die Tiere im betroffenen Bestand müssten getötet werden, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit.
- Rund um den Betrieb hat der Kanton Zürich eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, in der für die Geflügelbetriebe besondere Vorschriften gelten.
- Die Krankheit ist auch auf Menschen übertragbar. In seltenen Fällen können diese nach Ansteckung eine Bindehautentzündung entwickeln.
Die Krankheit wurde diagnostiziert, nachdem die Legeleistung der Hühner eingebrochen war und die Eier kaum Schalen aufwiesen, wie die Zürcher Gesundheitsdirektion mitteilte. Es handelt sich dabei um ein typisches Symptom für die Newcastle-Krankheit. Tote Tiere seien keine festgestellt worden.
Ausbreitung über Geflügelprodukte möglich
Von der Newcastle-Krankheit sind vor allem Hühnervögel betroffen, aber auch Gänse, Enten, Tauben, Zier- und Wildvögel. Sofern die infizierten Tiere Symptome entwickeln, kann eine Ansteckung schwere gesundheitliche Konsequenzen für sie haben. Sie fressen zunächst schlechter, haben eine erhöhte Körpertemperatur, sind schläfrig und durstig. Bei akuter Verlaufsform beträgt die Sterberate 90 bis 100 Prozent.
Die durch das Virus verursachte Krankheit gilt als hochansteckend und wird über die Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Sie kann sich auch indirekt über Menschen, Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten, wie das BLV schreibt.
Infektionen des Menschen sind grundsätzlich selten und betreffen in der Regel Geflügelhaltende, Laborpersonal und Tierärzte. Bei angesteckten Menschen kann eine einseitige, manchmal auch beidseitige Bindehautentzündung auftreten. Oft schwellen die Lymphknoten vor den Ohren an.
Herkunft der Krankheit noch ungeklärt
Die Herkunft der Krankheit im Betrieb in Niederglatt (ZH) sei zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt, so das BLV. Der betroffene Tierbestand muss gekeult werden. Damit sich das hochansteckende Virus nicht weiterverbreitet, wurde der betroffene Betrieb gesperrt. Nur Menschen, die die Tiere versorgen, sowie die Veterinärbehörden haben Zutritt zu den Ställen.
Das Veterinäramt Zürich richtete zudem eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern ein. Für Geflügelhaltungen in diesen Zonen gelten besondere Vorschriften. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte überprüfen in den Beständen in den Zonen nach Risikofestlegungen den Gesundheitsstatus des Geflügels. Ausstellungen mit Geflügel oder anderen Vögeln in den Zonen sind verboten. Die Zonen bleiben laut den Zürcher Gesundheitsbehörden für mindestens 21 Tage bestehen.
Als hochansteckende Tierseuche ist die Newcastle-Krankheit meldepflichtig. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandstierarzt melden. Der letzte Fall der Newcastle-Krankheit in der Schweiz ist im November 2017 im Kanton Tessin aufgetreten.