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Grenzen beim Geoblocking-Verbot: Preise bleiben hoch
Aus Kassensturz vom 11.01.2022.
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Hochpreisinsel Schweiz Grenzen beim Geoblocking-Verbot: Preise bleiben hoch

Das neue Gesetz schützt Schweizerinnen und Schweizer lediglich vor Diskriminierung, aber nicht vor höheren Preisen.

Hans R. wollte beim deutschen Kleider-Versandhändler Walbusch ein Poloshirt kaufen. Doch Walbusch.de blockiert die Lieferung in die Schweiz. Er müsste auf der Schweizer Seite von Walbusch einkaufen, jedoch zu einem höheren Preis. Hans R. ärgert sich: «Da habe ich den Eindruck, wir Schweizer werden abgezockt».

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Hans R: «Bei einer Preisdifferenz von 50 Prozent habe ich das Gefühl, wir werden abgezockt.»
Aus Kassensturz vom 11.01.2022.
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129 Franken kostet das Poloshirt auf der Schweizer Seite, 55 Franken mehr als auf der deutschen Seite. Walbusch zwingt Hans R., den viel höheren Schweizer Preis zu akzeptieren oder die Ware in Deutschland abzuholen. «Das ist doch seit neustem gesetzlich verboten!», meint Hans R. dazu.

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Geoblocking-Verbot hilft Schweizer Kosumentinnen und Konsumenten
Aus Tagesschau vom 08.01.2022.
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Geoblocking-Verbot schützt vor Diskriminierung

Das ist leider nicht ganz korrekt: Das neue Geoblocking-Gesetz schützt Schweizer Konsumenten seit Anfang Jahr vor Diskriminierung. Das heisst: Verboten ist die Diskriminierung Preis und Zahlungsbedingungen. Ebenso darf der Zugang zu einem ausländischen Onlineportal nicht blockiert werden und Weiterleitungen ohne Einverständnis auf andere Onlineportale gemacht werden.

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Sara Stalder, Konsumentenschutz: «Die Schweizer Preise von Walbusch sind absurd hoch, dennoch verstösst das Unternehmen noch nicht gegen einen Gesetzesartikel.»
Aus Kassensturz vom 11.01.2022.
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Für Konsumentenschützerin Sara Stalder ist deshalb klar: Walbusch verstösst nicht gegen den neuen Gesetzesartikel, solange Schweizer Konsumentinnen grundsätzlich auf deutschen Seiten bestellen und sich die Ware nach Deutschland liefern lassen können. Ein Ärger bleibe dennoch: «Die Preise auf der Schweizer Seite von Walbusch sind im Vergleich zur deutschen Seite absurd hoch.»

Anbieter können also weiter finanziell ausreizen, dass es für Schweizer mühsam und kostspielig ist, Waren vom Ausland in die Schweiz schicken zu lassen. Ist das neue Gesetz nun für die Katz? Nein, sagt Sara Stalder, denn die Bestimmungen würden für Dienstleistungen wie Automieten oder Flugreisen schon greifen. Bei Waren brauche es noch etwas Zeit.

Ein Paar On-Schuhe
Legende: Für On-Schuhe zahlen Schweizer bis zu 71 Franken mehr. SRF

On schröpft Schweizer Kundinnen und Kunden

Ähnlich wie Walbusch verhält sich der Schweizer Sportschuhe-Hersteller On. Schweizer Kundinnen und Kunden, landen zuerst auf der Schweizer Seite mit höheren Preisen. Beim Wechsel von der deutschen Seite zur Schweizer Seite kassiert On je nach Schuhmodell bis 71 Franken mehr.

«Kassensturz» ist an Ihrer Meinung interessiert

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On schreibt «Kassensturz»: «Der Preisunterschied entsteht durch höhere Löhne, Mieten und Logistikkosten in der Schweiz, insbesondere der Verkauf unserer Produkte durch spezialisierte Schweizer Sportfachgeschäfte, der On-Kundendienst in Zürich und der 24-h-Lieferservice unseres Schweizer Logistikzentrums.» Sara Stalder kontert, das habe mit Löhnen oder Logistikkosten nichts zu tun, denn «auch On produziert irgendwo in Vietnam oder China – in Billigstlohn-Ländern!»

Stellungnahme Staatssekretariat für Wirtschaft
Legende: SRF

Seco verweist auf Zivilklagen

Andere Onlinehändler verstossen aber tatsächlich gegen das Geoblocking-Verbot, indem sie von ihrer deutschen Seite automatisch auf die Schweizer Seite umleiten oder für einen Download von Schweizern bedeutend mehr verlangen als von Deutschen. Doch wie können sich Konsumentinnen gegen solche offensichtlichen Verstösse wehren? Zuständig ist das Seco. Dieses schreibt «Kassensturz», zuerst müssten Gerichtsentscheide Klarheit schaffen. Betroffene Kunden könnten gegen fehlbare Unternehmen klagen.

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Sara Stalder, Konsumentenschutz: «Ich verstehe absolut nicht, dass das Seco nichts unternimmt.»
Aus Kassensturz vom 11.01.2022.
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Sara Stalder findet den Verweis auf die Zivilklage stossend. Im Ernst: Konsumenten sollen sich selber gegen Grossunternehmen zur Wehr setzen?  Denn: «Auch wenn es um mehrere tausend Franken ginge – klagen gegen einen Grosskonzern als Einzelperson ist ein Ding der Unmöglichkeit, da riskiert man den finanziellen Ruin!» 

Hans R. hat aus dem ganzen Ärger sein Fazit gezogen: Er kauft nicht mehr bei Walbusch ein.

Kassensturz, 10.01.22, 21:05 Uhr

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