Die Mieten sind seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 deutlich gestiegen. Darum will der Bundesrat jetzt eine Änderung bei den Sozialleistungen: AHV- oder IV-Bezüger, die zusätzlich Ergänzungsleistungen erhalten, sollen künftig mehr Geld für die Wohnungsmiete erhalten. Die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse sollen steigen. Zudem sollen je nach Wohnregion verschiedene Maxima gelten. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen.
Die Begründung des Bundesrates: Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckte den Mietzins im Jahr 2013 nur noch für rund 70 Prozent der Alleinstehenden und Ehepaare. Bei den Familien sind es gar nur noch 40 bis 45 Prozent. Heute können alleinstehende EL-Bezüger für die Miete maximal 1100 Franken an die Ergänzungsleistungen anrechnen lassen, Ehepaare 1250 Franken.
Verschiedene Maxima je nach Region
Weil die Mieten je nach Region variieren, sollen künftig drei unterschiedliche Mietzinsmaxima für Grosszentren, Stadt und Land eingeführt werden. Zweipersonenhaushalte erhalten, neu unabhängig vom Zivilstand, ein eigenes Maximum. Für Familien sind spezielle Zuschläge geplant.
In den Grosszentren Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich sollen die neuen monatlichen Höchstbeträge bei 1370 Franken für eine Person und 1620 Franken für zwei Personen liegen. In Städten wie Freiburg, Winterthur, St. Gallen und Agglomerationsgemeinden sind 1325 Franken respektive 1575 Franken vorgesehen. Alle übrigen Gemeinden werden in der Kategorie «Land» zusammengefasst, die Maxima liegen hier bei 1210 und 1460 Franken pro Monat.
Die Änderungen führen zu Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe. Für das Jahr 2016 rechnet der Bundesrat mit zusätzlichen Kosten von 85 Millionen Franken für den Bund und 51 Millionen für die Kantone.