Rollenwechsel in Bundesbern: Im letzten Sommer trat Guy Parmelin als Verteidigungsminister vor die Medien in Bern. Seine Botschaft damals: Der Schweizer Armee gehen die Soldaten aus. Um Gegensteuer zu geben, kündigte Parmelin an, die Hürden für den Zivildienst zu erhöhen. Heute nun schloss sich der Kreis: In seiner neuen Rolle als Wirtschaftsminister trat Parmelin erneut vor die Medien – und verkündete als oberster Chef des Zivildienstes, wie dies konkret geschehen soll.
Das Ziel der Zivildienstreform: Der Bundesrat will den Zivildienst vor allem für jene jungen Männer unattraktiver machen, die aus dem Militärdienst in den Zivildienst wechseln – im Armee-Jargon auch «Abschleicher» genannt. «Diese Abgänge sollen substanziell sinken», so Parmelin. Auch der Abwanderung von Kadern solle Einhalt geboten werden.
Die Leistungsstärke der Armee solle langfristig gewährleistet werden, so der Wirtschaftsminister. Die zu hohe Attraktivität des Zivildienstes sei einer der Faktoren, die sich negativ auf die Bestände der Armee auswirkten. Der Zivildienst solle wieder seiner angedachten Rolle zugeführt werden, sekundierte Christoph Hartmann, Direktor des Bundesamtes für Zivildienst: «Er soll eine Option für Leute mit einem Gewissenskonflikt sein.»
Der Bundesrat sieht sieben Massnahmen vor, um den Zivildienst unattraktiver zu machen. Eine Auswahl:
- Wer nach der Rekrutenschule (RS) gehen will, muss eine Mindestzahl von 150 Diensttagen im Zivildienst leisten.
- Weiter will der Bundesrat eine Wartefrist von 12 Monaten einführen für einen Wechsel. Während der Frist muss weiter Militärdienst geleistet werden.
- Auch Offiziere und Unteroffiziere, die in den Zivildienst wechseln, müssen dort 1.5 Mal mehr Diensttage leisten. Bis anhin galt der Faktor 1.1.
- Zudem sollen Auslandseinsätze im Rahmen des Zivildienstes nicht mehr möglich sein. Dazu gehörten etwa der Einsatz auf einer Schweizer Botschaft im Ausland oder in der Entwicklungshilfe.
Keine «Gewissensprüfung» mehr: Das gestiegene Interesse am Zivildienst hat mit der Abschaffung der «Gewissensprüfung» im Jahr 2009 zu tun. Seither gilt der Umstand, dass Zivildienstleistende bereit sind, einen anderthalb Mal längeren Dienst zu leisten, als Tatbeweis für einen Gewissenskonflikt. Als Folge stieg die Zahl der Zulassungen an.
Kehrtwende des Bundesrats: Der Bundesrat sah zunächst kein Problem in den steigenden Gesuchszahlen. 2014 vertrat er die Auffassung, die Hürden für den Zivildienst müssten nicht erhöht werden. Das heutige Zulassungssystem stelle keine Gefahr für die Bestände der Armee dar, schrieb er damals in einem Bericht. Im Parlament wurden jedoch Verschärfungen gefordert. Nun kann das Parlament darüber befinden.