- Der Bundesrat will Armeeangehörigen den Übertritt in den Zivildienst erschweren.
- Er schlägt sieben Massnahmen vor, um die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst zu senken.
- Unter anderem sollen ausgebildete Armeeangehörige bei einem Wechsel länger Zivildienst leisten müssen.
2011 seien 4670 Personen zum Zivildienst zugelassen worden, schreibt der Bundesrat. Bis 2017 sei die Zahl auf 6785 gestiegen. Er erachte diesen Zuwachs als problematisch, insbesondere die Zivildienstgesuche von Armeeangehörigen nach der Rekrutenschule, von Fachspezialisten und von Kadern der Armee. Der Bundesrat will deshalb die Dienstzeit verlängern.
Wer zum Zivildienst zugelassen wird, soll mindestens 150 Zivildiensttage leisten müssen. Diese neue Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln. Schon heute müssen Zivildienstler anderthalbmal so viele Diensttage leisten als Armeeangehörige.
Wartefrist von einem Jahr
Für Unteroffiziere und Offiziere soll neu auch der Faktor 1,5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1,1, wenn sie zum Zivildienst wechselten. Zudem soll für den Wechsel eine Wartefrist von zwölf Monaten eingeführt werden. Während dieser Zeit müssen die Betroffenen demnach weiterhin Militärdienst leisten.
Eine weitere Massnahme betrifft die Mediziner: Sie sollen künftig nicht mehr als Mediziner Zivildienst leisten können. Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu den Änderungen des Zivildienstgesetzes eröffnet.