Darum geht es: Ende Februar wurden in einer Wohnung in Schlieren bei Zürich zwei kleine Hunde der Rasse Bolonka von Einbrechern gestohlen. Die Eindringlinge forderten eine Million Franken Lösegeld für die Freilassung der beiden Hunde. Der Besitzer wandte sich an die Polizei, welche wenige Tage später vermeldete, sie habe einen mutmasslichen Täter am Flughafen in Kloten verhaftet. Ein weiterer Mann wurde in Polen festgenommen, bei dem die beiden Hunde gefunden worden waren. Diese sind inzwischen wieder bei ihrem Herrchen in der Schweiz.
Seltener Fall: Der Fall sei vor allem angesichts der sehr hohen Lösegeldsumme speziell, sagt Matthias Fricker. Der Rechtsanwalt kennt sich aus mit dem Status von Tieren im Recht. Lösegeldforderungen im Zusammenhang mit Tieren kämen immer wieder vor, auch wenn er persönlich und als Anwalt noch nie mit einem solchen Fall zu tun gehabt habe. «Dabei wird auf die emotionale Bindung von Besitzern mit ihren Haustieren abgezielt – weil damit Geld verdient werden kann», so Fricker.
Im strafrechtlichen Sinn handelt es sich nicht um eine Entführung, sondern um Diebstahl und Erpressung.
Tierwohl und Sachbeschädigung: Keinen Einfluss hat in einem solchen Fall – es geht um strafrechtliche Fragen –, dass Tiere seit 2003 in der Schweiz nicht mehr als Sache behandelt werden. «Bei einer Scheidung spielt das sehr wohl eine Rolle – da wird das Tierwohl berücksichtigt», so der Anwalt. Wenn ein Tier aber im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Tat verletzt würde, dann wäre das eine Sachbeschädigung. «Im vorliegenden Fall der beiden Bolonkas handelt es sich strafrechtlich also nicht um eine Entführung, sondern um Diebstahl und Erpressung.»
Diese Strafe droht: Gemäss dem Strafgesetzbuch müssen die Täter mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen – wegen Diebstahls und Erpressung. «Wie hoch die Strafe effektiv wird, kann man ohne Kenntnisse der Details jetzt nicht sagen», betont Fricker. Einen Einfluss auf die Strafe habe vor allem auch, ob die Täter bereits vorbestraft sind – und falls dem so wäre, aus welchen Gründen. Ausserdem spiele die Prognose, was ihr zukünftiges Verhalten angehe, eine Rolle. «Ich rechne im vorliegenden Fall zumindest mit einer bedingten Freiheitsstrafe», so der Anwalt.