Monatlich kommen ungefähr zwischen 1000 und 1500 Asylsuchende in die Schweiz. Bei etwa 70 bis 80 Prozent wissen die Behörden nicht, mit wem sie es zu tun haben. Eine Gesetzesänderung soll nun die Auswertung der Handydaten erlauben und damit die Identität dieser Menschen offenlegen.
Effizientere Verfahren oder Eingriff in Grundrechte?
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe will die Vorlage genau anschauen. «Das Auslesen privater Daten ist ein starker Eingriff des Staates in die Privatsphäre. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte und damit an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen geknüpft», gibt Peter Meier, Leiter Asylpolitik, zu bedenken. «Das heisst, der Eingriff muss zwingend angemessen und verhältnismässig sein.»
Für SVP-Nationalrat Gregor Rutz ist die Gesetzesänderung verhältnismässig. Er hat sie auch angestossen. Bis jetzt waren die Handys der Asylsuchenden für Behörden tabu. Wenn jetzt aber die mobilen Geräte ausgewertet werden dürften, sei allen gedient, findet er. «Die Behörden sind natürlich blockiert in ihren Arbeiten, wenn wichtige Fragen wie Herkunft und Identität offen sind. Dann kann man nicht weiterarbeiten», erklärt Rutz. «Wenn man auf die Mobiltelefone zugreifen darf, wird das sicher zur Klärung beitragen.»
So erhielten die Behörden Hinweise auf Reisewege, Schlepper-Routen und mögliche kriminelle Taten der Flüchtlinge, meint der SVP-Nationalrat. Die Asylsuchenden wiederum bekämen ein faires, effizienteres Verfahren, wenn die Identität bekannt sei.
In EU-Ländern bereits erlaubt
Der eidgenössische Datenschützer sieht diese Änderung hingegen kritisch. Mobiltelefone auszuwerten und die Daten ein Jahr lang zu speichern sei ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Asylbewerber, lässt Adrian Lobsiger ausrichten.
In Deutschland, Dänemark, Finnland oder den Niederlanden ist das jedoch bereits erlaubt. In der Schweiz dauert es noch eine Weile. Zuerst können nun Kantone, Parteien und Verbände ihre Meinung dazu äussern.
SRF 4 News, 21.02.2020, 06.00 Uhr.