- Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) wird durch Immunität vor Ermittlungen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs geschützt.
- Das haben beide zuständigen Kommissionen des Parlaments entschieden. Der Entscheid ist endgültig.
- Die Berner Staatsanwaltschaft hatte ein Strafverfahren eröffnen wollen.
Katharina Prelicz-Huber war wegen übler Nachrede gegen den IV-Gutachter PMEDA und der Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb angezeigt worden.
Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) entschied einstimmig, dass Prelicz-Hubers Immunität bestehen bleibe. Das teilen die Parlamentsdienste mit. Wie auch eine Mehrheit der Immunitätskommission des Nationalrates fand die RK-S, dass Prelicz-Hubers Vorgehen zur Tätigkeit einer Nationalrätin gehöre.
![Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber am Rednerpult im Nationalrat.](https://www.srf.ch/static/cms/images/960w/9db415.jpg)
Die medizinischen Gutachten von PMEDA waren seit längerem kritisiert worden. Ende 2023 teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit, dass die Invalidenversicherung (IV) keine Gutachten mehr an diese Firma vergeben werde, weil Mängel festgestellt wurden.
Von Entscheiden der PMEDA Betroffene hatten sich an Prelicz-Huber gewandt, weil sie als Nationalrätin beim BSV vorstellig werden kann.