Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) wird durch Immunität vor Ermittlungen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs geschützt.
Das haben beide zuständigen Kommissionen des Parlaments entschieden. Der Entscheid ist endgültig.
Die Berner Staatsanwaltschaft hatte ein Strafverfahren eröffnen wollen.
Katharina Prelicz-Huber war wegen übler Nachrede gegen den IV-Gutachter PMEDA und der Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb angezeigt worden.
Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) entschied einstimmig, dass Prelicz-Hubers Immunität bestehen bleibe. Das teilen die Parlamentsdienste mit. Wie auch eine Mehrheit der Immunitätskommission des Nationalrates fand die RK-S, dass Prelicz-Hubers Vorgehen zur Tätigkeit einer Nationalrätin gehöre.
Legende:
Katharina Prelicz-Huber während der Sommersession im Nationalrat am 29. Mai 2024.
KEYSTONE / Anthony Anex
Die medizinischen Gutachten von PMEDA waren seit längerem kritisiert worden. Ende 2023 teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit, dass die Invalidenversicherung (IV) keine Gutachten mehr an diese Firma vergeben werde, weil Mängel festgestellt wurden.
Stellungnahme der RK-S
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Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) schliesst sich der Argumentation der Kommission des Nationalrats an, wonach der direkte Austausch eines Ratsmitglieds mit der Bundesverwaltung üblich sei und zur amtlichen Tätigkeit einer Nationalrätin gehöre. Diese würde nach Ansicht der Kommission massiv eingeschränkt, wenn Ratsmitglieder beim Stellen von unangenehmen Fragen oder dem Überbringen von Hinweisen auf Missstände ein Strafverfahren zu befürchten hätten.
Für die Kommission bestehen keine Hinweise auf eine strafrechtliche Relevanz im Verhalten von Nationalrätin Prelicz-Huber. Bei der Interessenabwägung überwiegten die institutionellen Interessen (öffentliches Interesse an der Funktionsfähigkeit des Parlaments) gegenüber den Interessen im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung, teilte die RK-S mit.
Von Entscheiden der PMEDA Betroffene hatten sich an Prelicz-Huber gewandt, weil sie als Nationalrätin beim BSV vorstellig werden kann.
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