- Bundesrat Alain Berset hat am 5. Juli 2022 einen privaten Flug zwischen zwei französischen Sportflugplätzen unternommen.
- Laut einer Stellungnahme des Eidgenössischen Departments des Inneren EDI war er allein an Bord.
- Bei diesem Flug führte demnach seine «Fehlinterpretation» der Angaben der Luftverkehrskontrolle zu Beginn des Flugs zu einer Intervention der Luftpolizei, so das EDI.
Nach einer Identitätskontrolle am Boden sowie einem Austausch über den Sachverhalt konnte Alain Berset seinen Flug mit dem von ihm gemieteten Flugzeug wieder aufnehmen. Auf verschiedene Medienanfragen hin hält das EDI fest, dass man keine Kenntnis davon habe, dass Rechtsverfahren eröffnet wurden.
Gemäss Angaben der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Dienstag war Innenminister Berset mutmasslich in gesperrten Luftraum eingedrungen. Daraufhin hätten ihn zwei Kampfflugzeuge an den Boden begleitet. Erst die Recherche der Zeitung führte dazu, dass das Innendepartement eine Stellungnahme veröffentlichte.
Alain Berset hat laut Angaben des EDI seine Pilotenlizenz 2009 erworben und mietet gelegentlich ein einmotoriges Sportflugzeug.