- Über die Abschaffung der Heiratsstrafe kann das Parlament entscheiden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung verabschiedet.
- Die Landesregierung bevorzugt mit ihrem indirekten Gegenvorschlag den Weg über ein Gesetz und lehnt einen neuen Verfassungsartikel ab.
- Entsprechend empfiehlt der Bundesrat den Räten, die Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP-Frauen abzulehnen.
Mit einem neuen Bundesgesetz zur Individualbesteuerung könne das gleiche Ziel schneller erreicht werden als mit der Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)», sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien: «Es braucht keine Verfassungsbestimmung, um die Individualbesteuerung einzuführen. Mit dem Gegenvorschlag liegt deren Umsetzung bereits vor.»
Die Eckwerte der Reform hatte der Bundesrat bereits im August 2023 gestützt auf die Resultate der Vernehmlassung beschlossen. Die Vorlage fiel bei der Mehrheit der Parteien zwar durch, weil neue Ungerechtigkeiten bei den Ehepaaren befürchtet wurden. Trotzdem trieb der Bundesrat das Projekt voran.
Höherer Kinderabzug
Die Einkünfte und Vermögenswerte von verheirateten Paaren werden demnach nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt, wie es bereits heute bei unverheirateten Paaren der Fall ist. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll von heute 6700 auf 12'000 Franken erhöht werden.
In der Vernehmlassung waren 9000 Franken vorgeschlagen worden. Hingegen soll der Abzug für Haushalte mit nur einer erwachsenen Person wegfallen. Auch für Ehepaare mit nur einem Einkommen ist kein spezieller Abzug vorgesehen.
Bei der direkten Bundessteuer geht der Bundesrat bezogen auf das Steuerjahr 2024 von rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund 800 Millionen, die Kantone 200 Millionen Franken.
Neue Steuertarife
Anpassen will der Bundesrat den Steuertarif. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden, um eine gleichmässigere Entlastung über die Einkommensklassen zu erreichen.
Mit dem Systemwechsel ergeben sich gemäss heutiger Schätzung vor allem steuerliche Entlastungen für Ehepaare mit eher gleichmässiger Einkommensaufteilung. Dies betrifft auch zahlreiche Rentnerehepaare. Unverheiratete Personen ohne Kinder werden dank der Absenkung des Steuertarifs im Durchschnitt ebenfalls entlastet.
Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen führt die Reform bei der direkten Bundessteuer hingegen zu gewissen Mehrbelastungen. Dies betrifft insbesondere Ehepaare mit nur einem Einkommen und Kindern.
Bundesrat: Deutliche Mehrheit würde profitieren
Bei unverheirateten Personen mit Kindern führt der Wegfall des heutigen privilegierten Steuertarifs in der obersten von zehn Einkommensklassen gemäss heutiger Schätzung zu gewissen Mehrbelastungen, während die Absenkung der Steuersätze und die Erhöhung des Kinderabzugs diesen Effekt bei den unteren und mittleren Einkommensklassen voraussichtlich kompensieren dürften. «Schätzungen zufolge wird die Steuerlast mit dem indirekten Gegenvorschlag für eine deutliche Mehrheit der Steuerpflichtigen sinken», hält der Bundesrat fest.