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Nach dem Dschihad inhaftiert in Syrien
Aus 10 vor 10 vom 20.07.2018.
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IS-verdächtige Schweizer Aussendepartement kann Rückführung nur inoffiziell organisieren

Warum Schweizer IS-Reisende aus kurdischen Internierungslagern in Syrien nicht in der Schweiz vor Gericht stehen.

Endstation kurdisches Internierungs-Lager: Im Nordosten Syriens ist seit Januar die Schweizerin Selina S. (Name geändert) und ihr Kleinkind inhaftiert. Zwei weitere Frauen und ein Mann sind ebenfalls von kurdischen Truppen gefangen genommen worden. Gegen die vier Schweizer IS-Anhänger laufen Strafverfahren der Bundesanwaltschaft.

Doch wie kommen die Schweizerinnen aus den kurdischen Haftlagern vor Schweizer Gerichte? Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zeigt sich bis jetzt machtlos: In Syrien könne man keinen konsularischen Schutz bieten, die Schweizerinnen müssten selber ihren Weg zurück finden. Doch die kurdischen Truppen werden sie nicht einfach laufen lassen. Die Fälle scheinen blockiert.

Offizielle Schweiz kann nicht mit Kurden verhandeln

Im Interview mit SRF erklärt Paul Widmer, wo genau das Problem liegt. Widmer war ehemals langjähriger Schweizer Spitzendiplomat und ist heute Lehrbeauftragter für Internationale Beziehungen an der Universität St.Gallen.

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Paul Widmer war ehemals langjähriger Schweizer Spitzendiplomat
Aus News-Clip vom 20.07.2018.
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Die Forderung der kurdischen de-facto-Machthaber in der Region ist klar: Sie verlangen, dass die Herkunftsstaaten die gefangenen IS-Verdächtigen zurückholen. Das sagt der kurdische Aussenbeauftragte Abdul-Karim Omar gegenüber «10vor10»: «Die IS-Anhänger sind ein grosses Problem für uns, die meisten von ihnen sind Kriminelle. Und die Kinder brauchen eine Therapie nach all dem, was sie durchgemacht haben.» Omar bestätigt, dass man mit mehreren Staaten in Verhandlung stehe, darunter Kanada – aber nicht mit der Schweiz.

Kein konsularischer Schutz möglich

Das EDA erklärt, von Reisen jeder Art nach Syrien werde abgeraten. Ein konsularischer Schutz für Personen, die diese Hinweise missachteten, könne deshalb nicht geboten werden. Die Möglichkeit, konsularischen Schutz zu leisten, sei nicht abhängig von Geschlecht oder Alter der Schweizer Staatsangehörigen, sondern hänge davon ab, ob in einem Land überhaupt konsularischer Schutze gewährt werden könne. In Syrien sei das nicht der Fall.

Weil die kurdische Selbstverwaltung in Syrien von der Schweiz nicht als Staat anerkannt ist, kann die offizielle Schweiz auch nicht mit ihr verhandeln. Falls überhaupt, erklärt der ehemalige Diplomat Widmer, müssten Verhandlungen hinter den Kulissen und vornehmlich über private Mittelsleute geschehen.

Nach Informationen von «10vor10» scheint genau dies derzeit im Gang zu sein: In Bundesbern ist von «Sondierungen» die Rede. Offiziell kommentieren will das aber niemand.

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