- Wegen des mutmasslichen Terror-Angriffs im Tessin im November 2020 hat die Bundesanwaltschaft Anklage eingereicht.
- Die Beschuldigte, eine 29-jährige Frau, muss sich unter anderem wegen versuchten Mordes und Verstosses gegen das IS-Gesetz verantworten.
- Sie wird beschuldigt, zwei Frauen in einem Einkaufszentrum in Lugano mit einem Messer angegriffen zu haben. Dabei habe sie beabsichtigt, diese zu töten.
Die Bundesanwaltschaft wirft der heute 29-Jährigen vor, sie habe ihre Opfer töten und einen terroristischen Akt im Namen des «Islamischen Staates» (IS) begehen wollen. Die Beschuldigte handelte gemäss Anklage vorsätzlich und mit besonderer Skrupellosigkeit.
Die Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Ein psychiatrisches Gutachten zeigte auf, dass sie zum Tatzeitpunkt psychisch krank war.
Die Schweizer Staatsbürgerin mit Wohnsitz im Tessin hatte am 24. November 2020 in einem grossen Kaufhaus in Lugano zwei Frauen angegriffen, eine von ihnen mit einem Messer.
Eines der Opfer wurde dabei am Hals schwer verletzt. Dem zweiten Opfer gelang es schliesslich, die Beschuldigte zusammen mit anderen am Tatort anwesenden Personen zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Töten und Terror verbreiten als Ziel
Laut Bundesanwaltschaft attackierte die Beschuldigte ihre zufällig ausgesuchten Opfer brutal mit einem Messer – mit dem Ziel, diese zu töten und damit im Namen des IS Terror in der Bevölkerung zu verbreiten, eine breite Medienberichterstattung auszulösen und dadurch die Ideologie des IS zu propagieren.
Zudem wird sich die 29-Jährige wegen unzulässiger Ausübung der Prostitution vor Gericht verantworten müssen. Die Strafanträge gibt die Bundesanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt.