Was gilt an der Neuenburger Klinik? Im Februar 2022 öffnet in der Stadt Neuenburg das Centre Médical des Cadolles. In dem medizinischen Zentrum sollen nur Geimpfte arbeiten. Nun sucht die Direktion nach rund 50 Angestellten für eine Walk-in-Klinik mit zehn Arztpraxen. Einen Job, auch in der Administration, gibt es nur gegen ein Impfzertifikat.
Wie begründet die Klinikleitung diese Impfpflicht? Die Angestellten der Klinik hätten täglich mit Menschen zu tun, deren Immunsystem geschwächt sei, sagt Direktor Pascal Locatelli im Gespräch mit SRF News. «Aus Respekt vor ihnen müssen wir das Beste tun, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.» Das Covid-Impfzertifikat sei ein Kriterium wie etwa Führerschein oder Englischkenntnisse. Und: «Wir zwingen die Leute nicht, sich zu bewerben.»
Ist das rechtlich erlaubt? Ja, finden Fachleute für Arbeitsrecht. Zum Beispiel Nicole Vögeli Galli, Dozentin für Arbeitsrecht an der ZHAW, der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. «Arbeitgebende sind verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Auf Baustellen gibt es darum eine Helmtragepflicht – nun gilt es zu prüfen, ob für Gesundheitsberufe eine Covid-Impfpflicht nötig ist.»
Haben Patientinnen und Patienten ein Recht auf geimpftes Gesundheitspersonal? Aus Sicht der Arbeitsrechts-Expertin: Ja. Eine Person mit Herzproblemen sollte nicht zusätzlich gefährdet werden, indem sie von einer ungeimpften Person behandelt werde, sagt Nicole Vögeli Galli. «Darum könnten Spitäler und Heime sogar dazu verpflichtet werden, von ihrem Personal eine Impfung zu verlangen.»
Darf eine Arbeitgeberin überhaupt verlangen zu wissen, ob eine Angestellte geimpft ist? Ja, denn eine Chefin müsse alles wissen, das es brauche, um den Arbeitsvertrag zu erfüllen, sagt Arbeitsrechts-Expertin Nicole Vögeli Galli. In gewissen Berufen gehörten dazu besonders schützenswerte Gesundheitsdaten. Fragen nach Infektionskrankheiten sind im Gesundheitsbereich darum je nach Stelle erlaubt.
Wie handhaben andere Institutionen das Thema Impfen bei der Angestelltensuche? Senevita, eine grosse Pflege-Anbieterin, verzichtet bei Bewerbungsgesprächen auf Fragen zum Impfstatus oder zur Impfbereitschaft. «Die Corona-Impfung ist in der Schweiz nach wie vor freiwillig. Vor diesem Hintergrund gehören Impfthemen nicht in einen Bewerbungsprozess», heisst es bei der Senevita-Medienstelle auf Anfrage von SRF News. Auch die Tertianum Wohn- und Pflegezentren fragen in Vorstellungsgesprächen nicht nach einem Impfzertifikat. Noch ist die Impfpflicht an der Klinik in Neuenburg ein Einzelfall.