- Die Stadtbehörden von Moutier halten das Stimmregister ihrer Gemeinde für korrekt. Hinweise auf Abstimmungstourismus gebe es nicht.
- Diese Antwort hat der Gemeinderat von Moutier der Berner Staatskanzlei zukommen lassen.
- Damit kann es 2021 erneut eine Abstimmung zum Kantonswechsel Moutiers von Bern zum Jura geben.
Moutier wollte bereits 2017 zum Kanton Jura wechseln. Mit lediglich 137 Stimmen Differenz hatten die Bürger Moutiers am 18. Juni 2017 entschieden, den Kanton Bern zu verlassen. Doch die Regierungsstatthalterin des Berner Juras und das bernische Verwaltungsgericht erklärten diese Abstimmung wegen Unregelmässigkeiten für ungültig. Einer der Gründe damals: Abstimmungstourismus.
Die Berner Staatskanzlei hatte im Vorfeld einer erneuten Abstimmung über einen Kantonswechsel Auskunft über mehrere Einträge im Stimmregister verlangt. Vor einer neuen Abstimmung musste die Gemeinde Moutier darum ihr Stimmregister kontrollieren lassen und bereinigen. Der Kanton Bern sprach von 151 Einträgen, die abgeklärt werden müssten.
Sechs Fälle sind noch hängig
«Es gibt keinen Abstimmungstourismus in Moutier», betont Valentin Zuber, Gemeinderat und Delegierter für Jurafragen der Stadt. Von Abstimmungstourismus zu sprechen, sei unbegründet. Mehr als die Hälfte der 151 Fälle sind laut Zuber auf ein Problem der kantonalen Informatikplattform zurückzuführen. Dazu gehe es um 28 Studierende und 13 Personen in Heimen, die allesamt korrekt registriert seien.
Nach Überprüfung der 151 Fälle bleiben laut Zuber sechs übrig, die vertieft geprüft werden müssen. Die Betroffenen seien aufgerufen worden, ihren Wohnsitz in Moutier zu rechtfertigen. Andernfalls würden sie aus dem Stimmregister gestrichen.
Urnengang schon bis Mitte 2021
Der Kanton Bern wird bis zu einer neuen Abstimmung die Kontrolle des Stimmregisters aufrechterhalten. Wann der neue Urnengang zum möglichen Kantonswechsel stattfinden soll, ist noch offen. Dies wird im Rahmen einer Tripartiten Konferenz unter der Leitung des Bundes bestimmt.
Wenn die Coronapandemie dies zulasse, könnte die Abstimmung «in der ersten Hälfte des Jahres 2021 stattfinden», sagte Valentin Zuber. Er schätzt, dass die Sondermassnahmen für die Abstimmung innert rund fünf Monaten umgesetzt werden könnten.