- Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, eröffnet ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.
- Zudem will er ein Strafverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber eröffnen.
- Deshalb stellt er bei den zuständigen parlamentarischen Kommissionen einen Antrag auf die Aufhebung der Immunität Laubers.
Am 29. Juni 2020 ernannte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft den Präsidenten des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes.
Ursprünglich sollte er vier Strafanzeigen prüfen, die gegen Bundesanwalt Michael Lauber, Fifa-Präsident Gianni Infantino und weitere Personen eingegangen sind. Seither wurden zusätzliche Strafanzeigen gestellt.
Anzeichen auf strafbares Verhalten
Nun hat Stefan Keller die Prüfung von zwei Anzeigen abgeschlossen und er kommt zum Schluss: Im Zusammenhang mit den Treffen von Bundesanwalt Lauber mit dem Fifa-Präsidenten Infantino und dem Walliser Oberstaatsanwalt Arnold bestehen Anzeichen für ein strafbares Verhalten.
Es geht dabei um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu diesen Tatbeständen.
Doch bevor ein Strafverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet werden kann, muss ein solches zuerst von den entsprechenden Kommissionen der eidgenössischen Räte bewilligt werden.
Denn bis Ende Januar 2021 ist er noch im Amt und deshalb vor Strafverfolgung geschützt.
Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes stellt deshalb der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats Antrag zur Erteilung der Ermächtigung für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Bundesanwalt Michael Lauber.
Das ist richtig so, sagt der Appenzeller FDP-Ständerat Andrea Caroni, Mitglied der zuständigen Rechtskommission im Parlament, gegenüber SRF News: «Man sollte seine Immunität aufheben, damit die Untersuchung ihren Lauf nehmen kann. Sonst wird man nie wissen, ob etwas Strafbares vorgefallen ist.»
Strafverfahren gegen Infantino eingeleitet
Parallel dazu eröffnet Keller ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold, die beide keine Immunität geniessen.
Damit gerät Infantino gut ein Jahr nach seiner Wiederwahl als Fifa-Präsident weiter in Erklärungsnot. Anfang Juni hatte der Fussballweltverband sämtliche Vorwürfe gegen den 50-Jährigen zurückgewiesen.
Infantino «hat sicherlich nichts falsch gemacht, indem er Herrn Lauber getroffen hat. Es ist kein Vergehen, den Bundesanwalt zu treffen und solche Treffen sind nicht ungewöhnlich. Gianni Infantinos Motivation war, den Schweizer Behörden jegliche Unterstützung anzubieten», hiess es damals.
Sowohl für Bundesanwalt Michael Lauber als auch für Fifa-Präsident Gianni Infantino und Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold gilt die Unschuldsvermutung.