Seit gut zwei Jahren ist die Justizvollzugsanstalt Cazis Tignez im Kanton Graubünden in Betrieb. Das Gefängnis hat moderne Zimmer, einen grossen Innenhof mit Sportmöglichkeiten, wie einem Fussballplatz und einer Turnhalle. Bei der Eröffnung vor zwei Jahren hat man Vorwürfe gehört, das sei doch «Kuscheljustiz».
Zu hohe Preise im Kiosk
Viele Insassen sehen das ganz anders. Gut 70 von ihnen haben eine Beschwerde unterschrieben an die Adressen von Bund, Kanton, an die Gefängnisleitung und an verschiedene Menschenrechtsorganisationen. Sie kritisieren mehrere Punkte: die Besuchsregeln, die Preise und die Auswahl im Kiosk und insbesondere die Überwachung der Post und des Telefons.
Sie haben sogar einmal während der Arbeit und einmal am Abend Sport.
Auch die Menschenrechtsorganisation humanrights.ch kritisiert die generelle Überwachung von Post und Telefongesprächen. Die Insassen trauten sich kaum, Privates mit den Angehörigen zu besprechen, sagt Lea Eliezer, Rechtsberaterin bei humanrights.ch. Auslöser dafür könnte sein, dass sie sich unter Generalverdacht fühlten, alles werde überwacht, aufgenommen und abgehört.
Grundsätzlich könne man alle Gespräche abhören, sagt dazu die Gefängnisdirektoren Ines Follador. In der Praxis mache man das aber kaum. Es gebe so viele Telefonate von abends fünf Uhr bis am nächsten Morgen, die könnten schon aus zeitlichen Gründen nicht alle abgehört werden. Und trotzdem sei die Überwachung von Telefon und Post wichtig für die Sicherheit im Gefängnis.
Für die Resozialisierung und um Haftschäden zu vermeiden ist uns Bewegung sehr wichtig.
Kritik gibt es auch für die Freizeitgestaltung: Sie dürften die Freizeitangebote nicht oder nur ungenügend nutzen. Für humanrights.ch stellt sich die Frage, ob in Cazis die Grundsätze des Strafvollzugs eingehalten werden.
Eine Stunde pro Tag an der frischen Luft
Laut Gesetz müssen alle Insassen mindestens eine Stunde pro Tag nach draussen können. In Cazis wird die Zeit aufgeteilt. Entsprechend dürfen sich die Insassen zweimal eine halbe Stunde im Innenhof aufhalten. Das reiche nicht aus, um Sport zu betreiben, um zu duschen und sich wieder für die Arbeit anzuziehen, heisst es in der Beschwerde.
Für die Resozialisierung und um Haftschäden zu vermeiden sei es ganz wichtig, dass diese Grundsätze eingehalten würden, sagt Lea Eliezer von humanrights.ch. Die Insassen brauchten daher genügend Möglichkeiten sich zu bewegen. Diese Kritik prallt an der Gefängnisdirektorin ab. Auch in einer halben Stunden könne man sich bewegen, sagt dazu Ines Follador.