Was ist passiert? Ein Käser aus Steinerberg im Kanton Schwyz wurde vor dem Bezirksgericht unter anderem wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt. Sieben Personen starben, weil sie mit Listerien kontaminierten Käse aus der Käserei gegessen hatten. 13 weitere erkrankten.
Der 65-Jährige sei seiner Kontrollpflicht ungenügend nachgekommen, heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Sowohl die Freiheitsstrafe als auch die Geldstrafe sind bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Gerichtsverhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Vor Gericht waren beide Parteien mit dem Strafmass einverstanden.
Was ist der Hintergrund? Der Käser wurde von verschiedenen Grosskunden auf Listerien in seinen Produkten aufmerksam gemacht. Daraufhin schickte er dem Kantonschemiker diverse Proben zur Kontrolle ins Laboratorium der Urkantone. Dieses konnte die Listerien nachweisen.
Der Käser liess fast nur Käseproben, nicht jedoch Umgebungsproben testen.
Das zuständige Bundesamt erliess im Mai 2020 eine öffentliche Warnung für 26 Produkte der Käserei. Zu spät: Mehrere Personen waren bereits an den Folgen einer Listerien-Infektion gestorben, viele weitere erkrankt. Der Kantonschemiker reichte im Juli 2020 eine Strafanzeige gegen den Käser ein, worauf die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnahm. Die Käserei ist seit dem Listerien-Fall geschlossen.
Was ergaben die Ermittlungen? Fast vier Jahre dauerten sie. Ursprünglich schaute sich die Staatsanwaltschaft sehr viele Fälle an – in zehn stellte sie das Verfahren jedoch ein. Unter anderem, weil sie nicht nachweisen konnte, dass Listerien für die entsprechenden Erkrankungen verantwortlich waren. Schlussendlich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz.
Infolge des Verzehrs mit Listeria monocytogenes kontaminiertem Käse der Käserei kam es in den Jahren 2018 und 2020 bei 20 Menschen zu Infektionen.
Laut Anklageschrift kontrollierte der Käser seinen Betrieb und seine Produkte zu selten auf Listerien. Er hätte dies alle drei Monate tun müssen. Doch einerseits liess er den Käse meist nur auf andere Krankheitserreger testen und andererseits vernachlässigte er es, nebst Käse- auch Umgebungsproben einzuschicken.
Was sagt die Verteidigung? Das vierjährige Verfahren sei äusserst belastend gewesen für den Käser, so die Verteidigung. Er sei belästigt und vorverurteilt worden. Das solle im Strafmass berücksichtigt werden. Weiter sei nach wie vor unklar, wie es überhaupt zur Kontamination mit Listerien gekommen ist. Der Beschuldigte möchte das Geschehene rückgängig machen, was leider nicht möglich sei. Der verurteilte Käser sagte vor Gericht, er bedauere den Vorfall sehr und spreche allen Betroffenen sein Beileid aus. Er selber habe eine sehr schwierige Zeit hinter sich.
Welche Konsequenzen hat der Fall? Der Käserei-Branchenverband Fromarte versichert, dass er seit dem Fall die Leitlinien weiter verschärft hat. «Es gibt mehr Kontrollen», sagt Stefan Truttmann, der bei Fromarte fürs Qualitätsmanagement verantwortlich ist. Auch würden sie die Käser bei Weiterbildungen immer wieder auf die wichtigen Hygienemassnahmen hinweisen. «Die Betriebe müssen geputzt und desinfiziert werden. Der Käser wäscht regelmässig die Hände und zieht frische Kleider an.» So können Listerien verhindert werden. Eine hundertprozentige Sicherheit gebe es jedoch nicht.