- Wer in einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültiges Billett angehalten wird, soll in einem nationalen Register erfasst werden – und das ab April 2019.
- Dies bestätigt «CH-direct», der zuständige Verein des öffentlichen Verkehrs, gegenüber Radio SRF.
- Das Register wird schrittweise eingeführt und soll bis Ende 2019 die ganze Schweiz abdecken. Ein Eintrag bleibt während zwei Jahren bestehen.
Zweck des Registers ist es, dass Wiederholungstäter fürs Schwarzfahren unternehmensübergreifend verfolgt und mit immer höheren Zuschlägen bestraft werden können.
Aktuell führen die Transportunternehmen und Verkehrsverbunde – also etwa die SBB, Bern Mobil oder Postauto Schweiz – nur separate Schwarzfahrer-Register. Wer bei verschiedenen Verkehrsunternehmen schwarz fährt, bleibt daher von steigenden Zuschlägen verschont.
Steigende Zuschläge für Wiederholungstäter
Wird künftig ein Schwarzfahrer beim ersten Mal in einem Berner Tram erwischt, bezahlt er dort den geringsten Zuschlag. Wird er in einem Zug der SBB erneut ertappt, wird ihm dort bereits der nächsthöhere Zuschlag verrechnet.
Die Einführung des nationalen Schwarzfahrerregisters sei von allen Transportunternehmen der Schweiz gemeinsam beschlossen worden, sagte ein Sprecher von «CH-direct». Dieser Entscheid kommt überraschend, da sich bis vor kurzem viele regionale Transportunternehmen gegen ein nationales Register gestellt hatten.
Damit das Register den Erfordernissen des Datenschutzes entspricht, stehe «CH-direct» in Kontakt mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.