Der Bundesrat schlägt im Konsultationsentwurf härtere Massnahmen vor, um das Coronavirus zu stoppen, wie der «Blick.ch» am Samstag berichtet. Laut dem siebenseitigen Papier, das auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, soll unter anderem die Maskenpflicht massiv ausgedehnt werden. Die Vernehmlassung der Kantone dauert bis Sonntag.
Ausgeweitete Maskenpflicht
Der Bundesrat schlägt den Kantonen folgende möglichen Massnahmen vor:
- Maskenpflicht im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten
- Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben (inklusive Märkte und Wartebereiche im öffentlichen Verkehr
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Innenräumen. Ausgenommen sind Einzelbüros oder wenn aus Sicherheitsgründen keine Maske getragen werden kann. Arbeitgeber sollen zudem dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden möglichst im Homeoffice arbeiten können.
Versammlungsbeschränkungen
- Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen: 50 Personen. Ausgenommen sind politische Versammlungen der Legislativen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.
- Maximal 15 Personen an privaten Veranstaltungen wie etwa Geburtstagsfeste und Hochzeiten im Familien- und Freundeskreis
- Sperrstunde für Gastro- und Clubbetriebe von 22 bis 6 Uhr. Für Gäste gilt Sitzpflicht, Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden. Maximal vier Personen dürfen an einem Tisch sitzen (Ausnahme sind Eltern mit Kindern)
- Diskotheken und Tanzlokale müssen schliessen, Tanzveranstaltungen werden verboten.
Fernunterricht an Unis
- Der Unterricht an Universitäten und an weiteren höheren Schulen muss im Fernunterricht stattfinden. Nur die obligatorische Schule und die Sekundarstufe II sollen im Präsenzunterricht durchgeführt werden.
- Maskenpflicht für Lehrpersonen und Kinder ab der 7. Klasse, ausser in Situationen, wo eine Maske den Unterricht erschwert.
Sportliche Aktivitäten
- Ausserhalb des Profisports sollen nur Sportarten ohne Körperkontakt mit maximal 15 Personen möglich sein. In Innenräumen muss dabei Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Im Freien muss eine Maske getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Der professionelle Ligabetrieb bleibt zulässig. Erlaubt sind auch Trainings und Wettkämpfe von Leistungssportlern nationaler Kader und Trainings und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören.
- Proben und Auftritte von nicht professionellen Chören sollen verboten werden. Im professionellen Bereich dürfen Proben und Konzerte mit Sängerinnen und Sängern nur mit Schutzkonzepten durchgeführt werden. Chor-Konzerte sind ganz verboten.
Der Bundesrat wird die Stellungnahmen der Kantone berücksichtigen, wenn er voraussichtlich am kommenden Mittwoch weitere Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bekannt geben wird. Gesundheitsminister Alain Berset hatte solche am Donnerstag nach einem Treffen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) angekündigt und erklärt, die Kantone hätten ein Mitsprachrecht und übers Wochenende werde gemeinsam evaluiert, welche Massnahmen es brauche.