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AG: Bars und Clubs dürfen im Kanton Aargau maximal 100 Personen gleichzeitig einlassen und müssen die Kontaktdaten der Gäste registrieren und überprüfen. Veranstaltungen mit über 100 Personen müssen in Sektoren zu 100 Personen unterteilt werden.
AI: Ab Montag, 19. Oktober gilt in Appenzell Innerrhoden eine Maskentragpflicht für Veranstaltungen mit über 30 Personen. Zudem muss das Servicepersonal in Gastronomiebetrieben Schutzmasken tragen. Der Konsum von Getränken und Esswaren ist nur noch sitzend an den Tischen erlaubt. Das Tanzen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, einschliesslich Angeboten von Tanzschulen und Sportvereinen, sowie an öffentlichen Veranstaltungen ist verboten. Ausnahmen bestehen für das professionelle Tanzen.
AR: Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat gemeinsam mit den Ostschweizer Kantonen ebenfalls ab Samstag, 17. Oktober eine Maskenpflicht an öffentlichen und privaten Anlässen mit einer Teilnehmerzahl ab 30 Personen festgelegt. Masken müssen auch Servicepersonal in Gastronomiebetrieben tragen. In Gastwirtschaften darf nur sitzend konsumiert werden und Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen. Zudem gilt ein Tanzverbot in öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Von einer generellen Gesichtsmaskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sieht der Regierungsrat vorerst ab, empfielt aber, Masken zu tragen.
BE: Im Kanton Bern dürfen ab dem 19. Oktober keine Grossveranstaltungen mehr durchgeführt werden. Zudem gilt eine umfassende Maskenpflicht in Einkaufsläden, Poststellen, Kirchen, Bahnhöfen, Verwaltungsgebäuden und Museen. Auch in Restaurants, Bars und Clubs muss eine Maske getragen werden, wenn man nicht sitzt. In Restaurants und Bars herrscht Sitzpflicht. Die Gastrobetriebe müssen die Kontaktdaten erheben und kontrollieren. Zudem ist die Zahl der Gäste beschränkt: Maximal 300 Menschen dürfen sich gleichzeitig in einer Lokalität aufhalten.
BL: Bars und Clubs in Basel-Landschaft dürfen maximal 100 Personen gleichzeitig einlassen und müssen die Kontaktdaten der Gäste registrieren und überprüfen. Öffentliche Veranstaltungen ohne weitere Schutzmassnahmen müssen in Sektoren à 100 Personen unterteilt werden.
BS: Die Maskentragpflicht wird in Basel-Stadt ab Montag, 19. Oktober ausgedehnt auf weitere öffentlich zugängliche Innenräume, nicht nur wie bisher in Verkaufslokalen und Einkaufszentren. Öffentliche und private Veranstaltungen werden auf maximal 50 Personen beschränkt, sofern weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen werden können. Die Konsumation in Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokalen, darf nur noch sitzend erfolgen. Öffentliche und private Veranstaltungen und mit mehr als 100 Personen müssen in Sektoren mit maximal 100 Personen unterteilt werden (gilt auch für Bar und Clubs). Die Gästedaten müssen erfasst werden. Die Maskenpflicht an Schulen, die bisher nur für die nachobligatorischen Schulen galt, wird auf die Volksschulen ausgeweitet.
FR: In Läden und Geschäften müssen alle eine Maske tragen, es müssen Kontaktdaten angegeben werden. Die Maskenpflicht im Kanton Freiburg gilt einerseits für Kundinnen und Kunden, andererseits auch für das Verkaufspersonal, sofern es nicht durch eine Scheibe oder ähnliche Vorrichtung geschützt ist. In Gastrobetrieben herrscht Maskenpflicht für das Servicepersonal. Veranstaltungen sind bis maximal 300 Personen erlaubt. Ab Samstag, 17. Oktober 6 Uhr wird die Maskenpflicht auch auf alle öffentlich zugänglichen Orte ausgedehnt wie Bahnhöfe, Perrons, Kinos, Museen und Eingänge von Sporthallen. Der Kanton verpflichtet darum Clubs, Theater sowie Organisatoren von Veranstaltungen, die Kontaktdaten von Besuchern per QR-Code zu sammeln. Damit sollen fehlerhafte Kontaktdaten vermieden werden
GE: Versammlungen von mehr als 15 Personen sind im öffentlichen Raum des Kantons Genf verboten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, Promenaden und in Parks. Zudem gilt eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen des Kantons. Auch in Gastrobetrieben muss man eine Maske tragen, ausser wenn man an seinem Platz sitzt. Es ist obligatorisch, seine Kontaktdaten anzugeben. Wer keinen Sitzplatz hat, darf nicht bedient werden. Für private Anlässe gilt eine maximale Obergrenze von 100 Personen – ab 15 Personen gilt eine Maskenpflicht.
GR: Im Kanton Graubünden muss ab dem 17. Oktober in den öffentlich zugänglichen Räumen eine Maske als Schutz vor einer Coronavirus-Ansteckung getragen werden. Bei vorsätzlichen Widerhandlungen droht eine Busse. Masken müssen unter anderem in Geschäften, Einkaufszentren, Poststellen, Museen, in Gotteshäusern, auf Bahnhöfen und in Gastronomiebetrieben getragen werden. Zudem gilt in Gastronomiebetrieben eine Sitzpflicht. Weiter müssen Personen ab 12 Jahren an allen Volksschulen Masken tragen. Abgenommen werden dürfen die Masken nur im Unterricht, falls der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann.
JU: Im Kanton Jura muss beim Einkaufen eine Schutzmaske getragen werden. Die Pflicht gilt ab einem Alter von 12 Jahren. Auch in Bars und Restaurants sowie an Sportveranstaltungen gilt seit dem 9. Oktober eine Maskenpflicht. In Gastrobetrieben gilt keine Maskenpflicht, wenn die Besucher an ihrem Tisch sitzen; aber die Kontaktdaten müssen registriert werden. Anlässe, auch private, mit mehr als 30 Personen müssen angemeldet werden.
LU: Die Maskenpflicht wird im Kanton Luzern ab Samstag, 17. Oktober auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume wie Läden und Bahnhöfe ausgeweitet. Das Maskenobligatorium gilt auch auf Märkten sowie in Restaurants für das Personal. In Gastrobetrieben dürfen sich maximal 100 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen brauchen spezielle Schutzkonzepte wie Trennwände oder Maskenpflicht – oder es müssen Sektoren mit maximal 100 Personen geschaffen werden.
NE: In Neuenburg ist ab Montag, 19. Oktober, eine Maske Pflicht in öffentlichen Gebäuden. Ausgenommen sind Banken und Fitnesscenter. Ab 23. Oktober müssen Klienten dann auch ihre Kontaktdaten hinterlegen. Anlässe in öffentlichen Räumen sind auf 30 Personen beschränkt. Private Veranstaltungen mit mehr Gästen müssen angemeldet werden. An öffentlichen Events unter 1000 Personen sind – ausser im Konsumbereich – Maske und Abstand Pflicht. In Gastrobetrieben dürfen maximal 100 Personen anwesend sein, es herrscht Ausweispflicht.
NW: In Nidwalden gilt ab Montag, 19. Oktober eine Maskenpflicht für öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Bei kleineren Anlässen oder in Läden sowie in Gastronomiebetrieben mit stehender Konsumation muss nur dann eine Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann.
OW: Der Kanton Obwalden führt ab Montag, 19. Oktober eine Maskentragpflicht für öffentlich zugängliche Innenräume wie Läden, Post- und Bankfilialen, Kultureinrichtungen, Gotteshäuser oder Verwaltungsgebäude ein. Das Obligatorium gilt auch für Märkte im Freien. In Restaurationsbetrieben muss das Personal eine Maske aufsetzen.
SG: Der Kanton St. Gallen führt neue Einschränkungen dort ein, wo sich aktuell am meisten Personen anstecken: bei privaten Veranstaltungen und in Bars und Clubs. Bis Ende Jahr darf darum in Clubs, Bars und Konzertlokalen nur noch im Sitzen konsumiert werden. Tanzen in Clubs, Diskotheken, Tanzlokalen, Salsaclubs und Bars ist verboten. Weiterhin erlaubt bleibt das Tanzen in Fitnessstudios, Sportvereinen, Tanzschulen, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Eine Maskentragpflicht gilt bei Veranstaltungen mit über 30 Personen sowie generell für das Personal in Gastronomiebetrieben.
SH: Auch in Schaffhauser Bars und Clubs müssen die Kontaktdaten der Gäste von den Betreibern überprüft werden. Ab dem 16. Oktober 2020 gilt zudem in Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine Maskentragpflicht.
SO: Auch im Kanton Solothurn gilt eine Maskentragpflicht in Einkaufsläden. Ausnahmen gelten für Wochenmärkte und ähnliches, weil sich die Kundschaft hier im Freien aufhält. Kinder müssen erst nach ihrem 12. Geburtstag eine Maske tragen. Verkaufspersonal darf dann ohne Maske die Kundschaft bedienen, wenn es eine Plexiglasscheibe hat. Gastrobetriebe müssen die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen und kontrollieren.
SZ: Es gilt im Kanton Schwyz eine Maskenpflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Maskenpflicht gilt auch an folgenden Orten, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Gastrobetrieben, einschliesslich Bars, Discos, Clubs und Tanzlokalen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Verkaufslokalen, Postschalter, Kinos und Kirchen.
TG: In Steh- und Tanzbereichen von Bar- und Clubbetrieben gilt die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Sitzbereichen gestattet. Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Thurgau ab 30 Personen wird befristet die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske und eine Meldepflicht eingeführt. Zudem soll der Zivilschutz das Contact-Tracing unterstützen. Bereits früher hat der Kanton eine Ausweispflicht in Bars und Clubs eingeführt. Betreiber müssen die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen und kontrollieren.
TI: Im Tessin dürfen sich maximal 30 Personen treffen. Clubs, Diskotheken und Tanzlokale sind bis Ende Oktober geschlossen worden. In Läden und Einkaufszentren gilt eine Maskenpflicht. In Restaurants dürfen Gäste nur noch im Sitzen konsumieren. Für das Servicepersonal gilt eine Maskenpflicht und Gesichtsvisiere dürfen nicht mehr benützt werden. Die persönlichen Daten der Gäste müssen erfasst und kontrolliert werden.
UR: Der Kanton Uri verzichtet derzeit auf weitergehende Massnahmen und setzt auf Empfehlungen. Vereinsanlässe, Treffen im familiären und freundschaftlichen Rahmen sowie gesellschaftliche Veranstaltungen seien aber auf das zwingend notwendige Minimum zu reduzieren.
VD: Im Kanton Waadt gilt eine Maskentragpflicht in Geschäften. Allerdings nur dort, wo sich mehr als zehn Personen gleichzeitig aufhalten. Auch in Gastrobetrieben müssen Masken getragen werden, ausser man sitzt an seinem Platz. Ohne Sitzplatz darf nichts konsumiert werden. Veranstaltungen sind auf 100 Personen begrenzt. Clubs sind geschlossen. In Bars und Restaurants herrscht Ausweispflicht.
VS: Im Wallis ist ab Sonntag, 18. Oktober bei allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie in sämtlichen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, das Tragen von Masken obligatorisch. In Bars und Diskotheken dürfen nach 20 Uhr nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sein und spätestens um 1 Uhr schliessen. In Restaurants gilt eine Maskenpflicht für das Personal und Kontaktdaten müssen aufgenommen werden. Im Hinblick auf die Wintersaison müssen ab Sonntag die Schutzkonzepte des öffentlichen Verkehrs und von Seilbahnen Schweiz angewendet werden. Dazu gehört eine Maskenpflicht in geschlossenen Anlagen wie Gondelbahnkabinen. Der Kanton hat zudem neun weitere Zentren für Coronavirus-Tests eingerichtet.
ZG: Im Kanton Zug gilt seit 10. Okt. eine Maskentragpflicht in Verkaufslokalen und Einkaufszentren. In Restaurants müssen Mitarbeitende im Gästebereich stets eine Maske tragen. Der Gästebereich umfasst auch allfällige Aussenbereiche, in denen sich Gäste aufhalten. Für private Anlässe mit mehr als 100 Personen gelten Spezialregelungen. Kann etwa der Mindestabstand nicht eingehalten werden, müssen Masken getragen werden.
ZH: In allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Tanzlokalen im Kanton Zürich gilt eine Maskentragpflicht. Dasselbe gilt für Gastrobetriebe und Bars, in denen nicht ausschliesslich sitzend gegessen und getrunken wird. Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 30 Personen müssen Masken getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Gastrobetrieben (Bars, Clubs) dürfen bis zu 300 Personen anwesend sein, wenn sie Masken tragen. Die Kontaktdaten müssen von den Betrieben erhoben werden. Ab Montag, 19. Oktober gilt zudem eine generelle Maskenpflicht für Erwachsene auf dem Areal aller Schulen.