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Kampf gegen Internet-Piraterie, ein bisschen
Aus Tagesschau vom 22.11.2017.
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Kampf gegen Internet-Piraterie Bundesrat nimmt Hosting-Provider in die Pflicht

Sie müssen ihre Server von illegalen Inhalten freihalten. Filme oder Songs herunterzuladen soll aber straffrei bleiben.

Darum geht es: Die unerlaubte Zurverfügungstellung von Filmen, Musik, Games und Büchern im Netz – sogenannte Internet-Piraterie – verletzt die Rechte der Urheber. Denn anders als bei legalen Angeboten werden die Künstler dabei nicht für ihre Arbeit entschädigt. Der Bundesrat will ihre Rechte nun besser schützen.

Das ändert sich: Die wichtigste Massnahme richtet sich gegen Hosting-Provider, die illegale Inhalte zugänglich machen. Beherbergen sie auf ihren Servern Piraterie-Plattformen, müssen sie die betreffenden Inhalte entfernen und dafür sorgen, dass sie nicht wieder aufgeschaltet werden. Mit dieser «Stay-down-Pflicht» sollen die «schwarzen Schafe» unter den Providern davon abgehalten werden, ein «Katz-und-Maus-Spiel» zu betreiben, indem sie Inhalte zwar löschten, aber gleich wieder hochlüden, sagte Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. «Das ist ein eigentliches Geschäftsmodell geworden.»

Hosting-Provider spielen mit der Musik- und Filmindustrie Katz und Maus.
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

Auf Seiten der Kulturschaffenden werden unter anderem Darbietungen neu 70 statt wie bisher 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Diese Verlängerung gebe Produzenten mehr Zeit, ihre Investitionen zu amortisieren, so die Bundesrätin.

Konsumentenschützer zufrieden

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Die Reaktionen auf das neue Urheberrecht fallen insgesamt positiv aus. Die Stiftung Konsumentenschutz freut sich, dass «Durchschnittsnutzer» nicht zum Sündenbock gemacht werden. Die «zielgerichtete und effiziente» Bekämpfung der Internet-Piraterie gefällt auch dem Gewerbeverband. Kultur- und Medienschaffende wünschten sich andere Vergütungsformen.

Eine wichtige Neuerung betrifft den erweiterten Schutz von Fotografien: Das Urheberrecht schützt Fotos heute nur, wenn es sich um Kunstwerke handelt. Viele Hobbyfotografen können sich daher nur schwer gegen eine ungefragte Verwendung ihrer Bilder wehren. Neu sollen auch ihre Fotos geschützt sein.

Das bleibt gleich: Das kostenlose Herunterladen von geschützten Werken für private Zwecke soll zulässig bleiben. Der Bundesrat hält bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes am Grundsatz fest, dass die Konsumenten von illegalen Angeboten im Internet auch in Zukunft nicht kriminalisiert werden. Im Gesetzesentwurf sind laut Sommaruga auch keine Netzsperren mehr vorgesehen. Sie seien nicht mehrheitsfähig, habe die Vernehmlassung ergeben.

So geht es weiter: Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf und die Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts nach jahrelangen Vorarbeiten und dem Einsatz zweier Arbeitsgruppen verabschiedet. Sommaruga nannte die Vorlage einen «gutschweizerischen Kompromiss». Nun ist das Parlament am Zug.

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