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Kampf gegen Tierseuchen Schafe und Ziegen müssen in die Datenbank

  • Schafe und Ziegen sind neu in der Tierverkehrsdatenbank registriert.
  • Von jedem Schaf und jeder Ziege wissen die Behörden künftig, wo das Tier geboren, wohin es verkauft und wann es geschlachtet wurde.
  • Bisher wurden in der Datenbank unter anderem schon Rinder und Pferde eingetragen.
  • Sie soll im Kampf gegen Tierseuchen und für sichere Lebensmittel helfen.

Schafe und Ziegen müssen neu zwei Ohrmarken tragen. So kann ihre Identität auch dann festgestellt werden, wenn sie eine der Ohrmarken verlieren. Bei den Schafen muss eine der Ohrmarken zudem elektrisch sein.

Bauer füttert Schafe aus einem Kessel.
Legende: Bauer Andreas Oberli füttert seine Schafe mit Gemüsewürfeln. SRF

Das gilt auch für die 23 braunköpfigen Fleischschafe von Bauer Andreas Oberli. Mit dem Ablesen der bisherigen Marken sowie dem Bestellen und Befestigen der zweiten Marke ist schnell einmal ein halber Tag vorbei, sagt Oberli.

Einige Schafzüchter verärgert

Das Stechen ist laut Oberli mit dem Ohrlochstechen bei Menschen vergleichbar und rasch vorbei. Trotzdem hätten es die Tiere nicht wirklich gerne, wenn sie nun ein zweites Loch bekommen. «Bei den Jungtieren können wir in Zukunft gleich zwei Ohrmarken befestigen. Dann kennen sie nichts anderes und es nicht so eine grosse Sache.»

Die Tierverkehrsdatenbank

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Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Grundlagen für die Rückverfolgbarkeit der Tiere. Wichtig ist dies für die Lebensmittelsicherheit und bei Tierseuchen. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die eindeutige Identifikation und Meldepflicht per 1. Januar 2020 auf Schafe und Ziegen auszudehnen.

Tierhalterinnen und Tierhalter müssen neu sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie den Tod von Schafen und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) melden. Darin sind bisher bereits Tiere wie Rinder, Schweine und in Gehege gehaltenes Wild registriert.

Viele Kollegen ärgerten sich allerdings über die neue Vorschrift, sagt Oberli. Einige nähmen sie gar zum Anlass, ganz mit der Schafhaltung aufzuhören.

Er selber sieht aber auch Vorteile für die Züchter. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass künftig zum Beispiel Gesundheits-, Zucht- und Produktionsdaten der Tiere auf dem Chip gespeichert und einfach abgerufen werden können.

Bewegungen verfolgbar

Diesen Aspekt streicht auch Lukas Perler, Tierarzt im Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, hervor. Für ihn ist aber vor allem wichtig, dass in der Tierverkehrsdatenbank künftig sämtliche Bewegungen der rund 350'000 Schafe und 80'000 Ziegen in der Schweiz gespeichert sind.

Damit wissen die Behörden, wo die Tiere geboren wurden und wo sie überall gelebt haben.

Die Rückverfolgbarkeit ist Grundfaktor zur Lebensmittelsicherheit und vor allem auch zur Tierseuchenbekämpfung
Autor: Lukas Perler Tierarzt Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Wenn zum Beispiel wegen der Maul- und Klauenseuche gezielte Massnahmen nötig werden oder wenn Fälle von Brucellose – eine Tierkrankheit, die auch für Menschen gefährlich ist – auftreten, dann sei die Rückverfolgbarkeit immens wichtig.

Wenn sich eine Tierseuche verbreitet, könne der Bund künftig rasch mit guten Informationen eingreifen, sagt Perler. Dafür lohne sich der Mehraufwand, ist der Tierarzt überzeugt.

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