Das Wichtigste in Kürze:
- «Kassensturz»-Recherchen zeigen grosse Unterschiede: Die Kantonalen Strassenverkehrsämter bieten Lenker nicht gleich häufig zur Motorfahrzeug-Nachkontrolle beim Amt auf.
- Die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Luzern und Zürich bieten Lenker rund viermal so oft zu einer Nachprüfung auf dem Amt auf wie Thurgau oder St.Gallen.
- Für diese Nachprüfungen müssen Schweizer Autohalter Jahr für Jahr Millionen an Gebühren zahlen.
- Der Preisüberwacher kritisiert: Mit solchen Gebühren dürften die Ämter keinen Gewinn erwirtschaften.
Bei der obligatorischen Motorfahrzeugprüfung kontrollieren die Strassenverkehrsämter, ob Autos und Motorräder noch sicher sind für die Strasse. Die Experten arbeiten mit einem schweizweit einheitlichen Fragebogen. Dieser enthält 170 einzelne Prüfpunkte.
Trotz diesem einheitlichen Prüfkatalog sind die Resultate der Prüfung je nach Kanton höchst unterschiedlich. Das zeigt eine «Kassensturz»-Erhebung bei den Strassenverkehrsämtern.
Umfrageergebnisse im Detail:
Nirgends ist der Anteil der Nachkontrollen auf dem Amt so tief wie im Kanton St.Gallen: 4,8 Prozent. Ist man in St.Gallen einfach weniger streng oder sind die Autos besser in Schuss als im Rest der Schweiz? Weder noch, sagt der Leiter des Strassenverkehrsamts SG Georges Burger: «Der Kunde kann wählen, ob er eine Nachkontrolle bei uns auf dem Amt macht oder bei einer Garage im Reparaturbestätigungsverfahren.»
Das heisst: In St.Gallen können Lenker einen Grossteil der Mängel direkt bei ihrer Garage beheben lassen. Der Garagist bestätigt die Reparatur mit seiner Unterschrift. Ähnlich begründet der Kanton Thurgau seine tiefe Quote an Nachprüfungen (6,5 Prozent): «Diese ist gewollt. Wir lagern alle Kontrollen aus, die wir auslagern können.»
Am meisten Nachkontrollen in Basel
In den Kantonen Aargau und Zürich muss im Gegensatz dazu jedes fünfte vorgeführte Fahrzeug zu einer Nachprüfung. Auf dem Strassenverkehrsamt beider Basel liegt die Nachkontroll-Quote gar bei 23 Prozent, fast fünfmal so hoch wie in St. Gallen. Von den Kantonen mit hoher Quote äussert sich einzig Zürich zum «Kassensturz»-Vergleich: «Die Anzahl beanstandeter Fahrzeuge ist vergleichbar mit anderen Kantonen.»
Aber: Die Verfahren zum Beheben von Mängeln seien je nach Kanton unterschiedlich. Im Klartext: Der Kanton Zürich kennt kein Reparaturbestätigungs-Verfahren gegen Unterschrift, wie Thurgau oder St.Gallen und bietet deshalb mehr Autofahrer erneut zur Prüfung auf.
2,5 Millionen Franken Gebühren
Der Haken für die Autofahrer: Für die Nachprüfung auf dem Strassenverkehrsamt müssen sie erneut eine Gebühr zahlen. Hinzu kommt der zeitliche Aufwand: Ein zweites Mal anreisen und vorführen. Die Nachprüfung kostet zwischen 15 und 55 Franken. In der Summe nehmen die Ämter damit viel Geld ein.
Am meisten ist es im Kanton Zürich: 2,5 Millionen Franken – allein im Jahr 2016 durch Nachprüfungen. Wegen dieser hohen Kosten sind die Unterschiede in den Kantonen auch dem Preisüberwacher Stefan Meierhans ein Dorn im Auge.
Wenn die Ämter mit Gebühren Gewinn erwirtschaften, ist dies gegen die Verfassung.
Er fordert seit Jahren, dass die Gebühren auf gewissen Strassenverkehrsämtern sinken: «Wenn die Ämter mit Gebühren Gewinn erwirtschaften, ist dies gegen die Verfassung.» Er fordert mit Blick auf die Zahlen von «Kassensturz», dass die Kantonsbehörden prüfen, ob sie diesen Grundsatz einhalten.
Der Kanton Zürich schreibt dazu, man habe die Gebühren für Fahrzeugprüfungen in den letzten zehn Jahren gesenkt. Und die Abteilung, welche die Fahrzeugprüfungen durchführe, erwirtschafte keinen Gewinn für das Amt.
Ämter weisen Kritik zurück
Dass die Ämter Nachprüfungen wegen des Profits ansetzen, verneint auch Ernst Anderwert. Er präsidiert die Vereinigung der Strassenverkehrsämter. Die Gebühren geben die Kantone vor, an diese hielten sich die Strassenverkehrsämter. Die Ämter hätten keine Vorgaben, wie viele Fahrzeuge bei den Prüfungen durchfallen müssten.