- Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat gegen einen heute 22-jährigen Schweizer Anklage unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben.
- Der 22-Jährige hat zugegeben, einen Mann in einer Höhle bei Brugg (AG) eingeschlossen zu haben. Das Opfer erfror darin.
- Im März 2021 war der mutmassliche Täter festgenommen worden.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, einen jungen Mann aus dem Kanton Zürich, mit welchem er freundschaftlich verbunden war, am 7. April 2019 unter dem Vorwand einer Mutprobe in einer Höhle am Bruggerberg eingesperrt und den Höhleneingang verschüttet zu haben. In der Folge verstarb das hilflose Opfer an Unterkühlung und wurde erst knapp ein Jahr später zufällig von Passanten gefunden.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.