Die Schweiz kauft den Kampfjet, den F-35-Tarnkappen-Flieger, nicht direkt beim Hersteller Lockheed-Martin, sondern beim amerikanischen Staat. Dort, auf der Internet-Seite des Verteidigungsministeriums, finden sich diese Vertragsregeln. Die Kosten seien nur geschätzt, heisst es da und auch: Der Käufer sei auch dann verpflichtet zu zahlen, wenn die Kosten über den Schätzungen lägen.
Die grüne Nationalrätin Marionna Schlatter, Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission und Kampfjet-Gegnerin, sieht sich in ihren Befürchtungen bestätigt: «Jetzt stellt sich natürlich schon die Frage, was ‹verbindlich› dann bedeutet», so Schlatter. «Sind das Schätzungen? Welche Spielräume gibt es? All diese Fragen müssen wir schon klären. Sonst wird es sehr sehr schwierig.»
Es sind sehr viele Steuerfranken und wir haben eine Verantwortung, sehr genau hinzuschauen.
Nur hätten viele Kampfjet-Befürworter bisher kein Interesse an Transparenz gehabt, wünschten keine weiteren Informationen zum Vergabe-Entscheid des Bundesrats. Das gehe nicht, findet Schlatter: «Es ist sehr viel Geld. Es sind sehr viele Steuerfranken und wir haben eine Verantwortung, sehr genau hinzuschauen.»
SVP-Nationalrat: Kein Zweifel an Verbindlichkeit der Kosten
Mit Marionna Schlatter in der sicherheitspolitische Kommission sitzt Thomas Hurter, der Schaffhauser SVP-Nationalrat. Ihn bringen diese Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen der Kampfjet-Beschaffung aber nicht aus der Ruhe.
Einen Grund an der Verbindlichkeit der Kosten zu zweifeln, sehe er nicht. «Dieses Flugzeug hat ja sehr deutlich in der Evaluation abgeschlossen und ist in mehreren hundert Exemplaren auf der Welt in Betrieb. Ich glaube, es gibt keine bessere Garantie, dass es keine Überraschungen gibt. Diese sind nun tatsächlich wirklich vom Tisch.»
Das ganze fliesst jetzt in einen Vertrag mit einem Land und ich glaube, eine bessere Garantie gibt es nicht
Und die Tatsache, dass man direkt mit der USA einen Vertrag abschliesse, sei eine zusätzliche Sicherheit: «Das ganze fliesst jetzt in einen Vertrag mit einem Land und ich glaube, eine bessere Garantie gibt es nicht. Ich finde es extrem schade, dass hier immer wieder gewisse Leute ohne Hintergrundinformationen etwas anderes behaupten.»
Armasuisse: Offerte ist verbindlich
Das Bundesamt Rüstung, Armasuisse, hält fest, dass die Offerten aus den USA verbindlich seien. «Das VBS beschafft die Flugzeuge via Foreign Military Sales vom US-Staat, zu denselben Konditionen welche die USA erhalten», so Kaj-Gunnar Sievert, Leiter Kommunikation bei Armasuisse. «Der US-Staat seinerseits wickelt die Beschaffung über eigene Verträge mit den Firmen ab. In diesen Verträgen sind die Preise und die Vertragskondition verbindlich festgelegt.» Die Preise und die Vertragskonditionen würden mittels einer strengen Aufsicht eingefordert.
Etwas anderes kann sich auch Claudia Schneider Heusi nicht vorstellen – die Rechtsanwältin ist Expertin für Vergaberecht. Dass die Offerten nur Schätzungen enthielten, findet sie unrealistisch, zu detailliert sei dafür die Ausschreibung gewesen.
«Man hatte konkret gesagt, es geht um die Beschaffung an sich, diesen Preis und auch die späteren Betriebskosten», sagt Schneider Heusi. «Und dann sagt man dem Anbieter ganz genau, wie sie diesen Preis zu offerieren haben. Da sollte, wenn die Arbeit richtig gemacht wurde, wirklich mehr als eine Schätzung vorliegen.»
Noch offen ist, wie genau National- und Ständerat den Vergabeprozess unter die Lupe nehmen. Fast sicher ist, dass am Ende, noch einmal das Volk zum Kauf Stellung nimmt – eine Voksinitiative ist angekündigt.