Bereits von 1948 bis 1998 existierte eine solche Bewilligungspflicht für ausländische Redner. Gemäss Kommissionssprecher Andrea Caroni (FDP/AR) war die Abschaffung damals die richtige Entscheidung.
«Es ist ein Eingriff in die Meinungsfreiheit. Das Verbot schränkt nicht nur die Redner ein, sondern auch jene, die gerne zuhören würden.» Nicht jede politische Rede eines Ausländers sei eine Gefahr, argumentierte er. Zudem sei es durch das Verbot nur möglich, die analoge Welt zu kontrollieren. Reden könnten jedoch auch via Internet überallhin gestreamt werden.
Lombardi wegen Redeverbot inhaftiert
«Nur weil wir keinen Erdogan hier wollen, müssen wir ja nicht so werden wie er», schloss Caroni mit der Aufforderung, die Räte sollten der Kommission folgen und die Motion ablehnen.
Filippo Lombardi (CVP/TI) setzte sich für das Anliegen ein. Es gebe heute gute Gründe, das Verbot wieder einzuführen, argumentierte er. Es gebe eine Tendenz zu Ländern, Ideologien, die unsere Redefreiheit für ihre Zwecke nutzen würden. «Wir müssen unseren Behörden die Möglichkeit geben, die Situation zu steuern.»
Allerdings erzählte Lombardi auch eine Anekdote aus der Vergangenheit. Er selbst sei einst in Malta im Gefängnis gelandet. Obwohl dort ein Redeverbot für Ausländer herrschte, habe er eine Rede gehalten. Die Erlaubnis sei damals nicht ihm, sondern Oberst Gaddafi erteilt worden, erinnert sich der Tessiner.
Ein Grund mehr für Caroni, das Verbot nicht wieder einzuführen.
Bisherige Massnahmen genügen
Der Ständerat folgte seiner Kommission und verwarf den Vorstoss mit 27 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Auch der Bundesrat hatte sich dagegen gestellt. Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte fest, die Behörden hätten genügend Möglichkeiten, aus Gründen der Sicherheit Auftritte zu verbieten oder Einreiseverbote zu verhängen – etwa gegen dschihadistische Hassprediger.
Keller-Sutter zeigte sich ausserdem überzeugt, dass die Gesellschaft für «Wirrköpfe» genügend robust sei. Mit einer Bewilligungspflicht wäre man schnell in der Gesinnungsprüfung. «Da begibt man sich auf glitschiges Terrain», sagte sie.
Türkische Redner als Auslöser
Der Nationalrat hatte die Motion von Daniel Fässler (CVP/AI) angenommen. Auslöser des Vorstosses waren Grossdemonstrationen von Anhängern des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan in Deutschland und ein geplanter Auftritt des türkischen Aussenministers in Zürich.
Die Bewilligungspflicht für Redner aus dem Ausland hatte die Landesregierung 1948 beschlossen. 1998 hob der Bundesrat den Beschluss auf Empfehlung des Ständerates auf, weil die Bewilligungspflicht als überholt und verfassungswidrig betrachtet wurde. Diese Einschätzung gilt laut dem Bundesrat auch heute noch.