Wer seine Wohnung auf Airbnb vermietet, muss auch in Zukunft jedes Mal die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Bundesrat hat entschieden, eine geplante Lockerung fallenzulassen.
Der politische Widerstand war zu gross. Nach dem Aufkommen von Buchungsplattformen wie Airbnb musste der Bundesrat den gesetzgeberischen Handlungsbedarf klären. Er kam zum Schluss, dass die geltenden Regeln grundsätzlich ausreichen.
Vermieter sollen keine Nachteile entstehen
Eine Anpassung schlug er aber im Mietrecht vor. Vermieter sollen nicht wie heute jedes Mal ihr Einverständnis zur Untermiete geben müssen. Stattdessen sollte eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete eingeführt werden.
Dafür sollte der Hauptmieter ein Gesuch beim Vermieter einreichen, in dem er die Höhe des Mietzinses, betroffene Räume oder Belegung anzugeben hätte. Der Vermieter hätte die Zustimmung verweigern können, wenn ihm wesentliche Nachteile drohen.
Parteien lehnen mehrheitlich ab
In der Vernehmlassung war der Vorschlag mehrheitlich schlecht angekommen. Zwar haben die meisten Kantone, der Mieterverband, der Städteverband, die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und der Gewerkschaftsbund zugestimmt, ebenso die SP und mit Vorbehalten die CVP.
Die übrigen Parteien sprachen sich aber dagegen aus, genauso wie der Hauseigentümerverband, Gewerbeverband und die Hoteliers.