Mit der Anpassung der Covid-19-Verordnung 2 formuliert der Bund klar, dass Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen und private schulergänzende Tagesstrukturen grundsätzlich offen bleiben sollen. Sie dürfen nur dann geschlossen werden, wenn die zuständigen Behörden andere geeignete Betreuungsangebote vorsehen.
Der Verband Kinderbetreuung Schweiz versteht dies als klare Aufforderung an die Branche. Gleichzeitig stehen die privaten Betreuungsinstitutionen nun vor grossen Herausforderungen und Fragen. Seitens Behörden und Politik brauche es dringend Klarheit und Unterstützung.
Massnahmen vom Kita-Personal
Damit die Kinderbetreuung auch in Zeiten des Coronavirus gewährleistet werden kann, passt auch das Kita-Personal sein Verhalten an.
Wir desinfizieren in kleineren Abständen Türgriffe, Handläufe und Fenstergriffe, die Eltern waschen beim Kommen und Gehen die Hände mit den Kindern.
Miriam Nauer, Krippenleiterin der Krippe Fiorino im St. Gallischen Abtwil erläutert ihre Massnahmen: «Wir haben die Plakate vom BAG aufgehängt, wir desinfizieren in kleineren Abständen Türgriffe, Handläufe und Fenstergriffe, die Eltern waschen beim Kommen und Gehen die Hände mit den Kindern.» Eine weitere Massnahme ist die Reduktion auf kleinere Gruppen. Auch wenn sich die Kinder natürlich nahe kommen, bleibt so mehr Raum. Die Kita von Miriam Nauer etwa ist derzeit zu nur etwa 60 Prozent belegt.
In anderen Kitas gehen die Massnahmen sogar noch weiter. So wird in der Kita Regenbogen in Zürich sogar eine 1:1-Betreuung der verbleibenden Kinder angeboten.
Laut Markus Guhn, Vorstandsmitglied des Verbands Kinderbetreuung Schweiz, herrscht in vielen Kitas derzeit eine «gespenstische Lage». Dort seien zwar viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend, aber kaum zu betreuende Kinder. «Viele Eltern behalten ihre Kinder jetzt zuhause, sodass die Kitas zurzeit ungefähr nur zur Hälfte belegt sind.»
Einheitliche Umsetzung
Die Umsetzung der Bundesvorgaben wird in den Kantonen nach wie vor sehr unterschiedlich gehandhabt: von gar keiner Einschränkung über den Appell zum solidarischen, freiwilligen Verzicht bis hin zur Beschränkung auf nur noch Notbetreuung.
Das heisst, dass einzelne Kitas nur für Kinder von Eltern aus sogenannt systemrelevanten Berufen offen somd. Hier verlangt der Verband eine Klärung. Zudem brauche es finanzielle Unterstützung.
Verzicht aus Solidarität
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geht davon aus, dass Kinder nicht der Treiber der Epidemie sind. Dennoch appellieren verschiedene Kantone und Gemeinden an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit selbst zu betreuen.
Dies insbesondere, um die Betreuungseinrichtungen zu entlasten und so die mittelfristige Aufrechterhaltung des Angebots zu garantieren. Dabei muss gleichzeitig unmissverständlich klargestellt werden, dass dieser «freiwillige» Verzicht ein solidarischer Akt ist, der Eltern keinesfalls von ihrer Pflicht befreit, die regulären Elternbeiträge zu bezahlen.