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Schweiz Kinderbetreuung leichter gemacht – Bundesrat handelt

Die Betreuung von Kleinkindern ist vor allem eins – teuer. So teuer, dass es sich für viele Eltern nicht lohnt, arbeiten zu gehen. In Zeiten von Fachkräftemangel und Masseneinwanderungsinitiative ein schwer haltbarer Zustand, findet auch der Bundesrat und greift deshalb in die Staatskasse.

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Der Bundesrat will Familien mit Kindern unterstützen, aber nicht mit Steuergutschriften, reduzierten Arbeitspensen oder einem Kindergeld. Er hat deshalb beschlossen, sich auf das politisch Machbare zu konzentrieren und Betreuungsangebote für Kinder zu fördern. Dafür will er 100 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung stellen.

Erst letztes Jahr hatte das Parlament die Starthilfe für Krippen und Tagesschulen um vier Jahre verlängert und dafür 120 Millionen Franken gesprochen. Dieses Programm läuft seit 2003 und führte zur Schaffung von rund 48'000 neuen Betreuungsplätzen.

Diese Förderung sei erfolgreich, habe aber Lücken, erklärte Bundesrat Alain Berset. So deckten die vorhandenen Plätze nicht immer die Bedürfnisse der Eltern, es fehle vor allem an Angeboten ausserhalb der Schulstunden und in den Ferien.

Kantone haben Federführung

Daher soll die zusätzliche Förderung nicht in erster Linie zur Schaffung neuer Plätze führen, sondern zu mehr Qualität, erklärte Berset. Wie genau den Bedürfnissen der Eltern besser Rechnung getragen werden kann, sollen aber die Kantone entscheiden.

Als weiteren Mangel des laufenden Programms hat der Bundesrat die hohen Kosten für die Kinderbetreuung ausgemacht. Das führe dazu, dass es sich für Eltern oft gar nicht lohne, mehr zu arbeiten, sagte Berset. Wie genau der Bundesrat die Kosten zu senken gedenkt, ist noch offen. Antworten soll die Vernehmlassungsvorlage liefern.

In jedem Fall soll die Federführung bei den Kantonen bleiben. «Mit der Unterstützung können wir Kantone und Gemeinden aber animieren, mehr zu tun», sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Diese sollen während drei Jahren von der Unterstützung des Bundes profitieren können.

Wenn die Kantone ihre Aktivitäten um 10 Prozent steigerten und sich der Bund im gleichen Umfang beteilige, entstünden Kosten von rund 90 Millionen Franken, rechnete die Finanzministerin vor. Der Bundesrat möchte dem Parlament für das Programm darum einen Rahmenkredit von 100 Millionen Franken mit einer Laufzeit von acht Jahren beantragen.

Tiefere Pensen verworfen

Damit hat der Bundesrat auch einen Grundsatzentscheid in der Familienpolitik gefällt. Vorerst verworfen hat er nämlich andere Instrumente, um Familien mit Kinder zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Zu diesen Fragen hat die Regierung im Auftrag des Parlaments drei Berichte verfasst. Der Genfer SP-Nationalrat Manuel Tornare (SP/GE) hatte nach dem Scheitern des Familienartikels im Jahr 2013 eine familienpolitische Auslegeordnung verlangt.

In diesem Rahmen prüfte der Bundesrat unter anderem einen gesetzlichen Anspruch auf ein tieferes Arbeitspensum nach der Geburt eines Kindes, verwarf diese Möglichkeit aber wegen der schwierigen Umsetzung. Bei einem grossen Arbeitgeber wie dem Bund sei dies eher möglich als beim KMU, erklärte Widmer-Schlumpf.

Keine Belastung des Mittelstandes

Zwei weitere Berichte befassen sich mit der steuerlichen Behandlung von Familien. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob das heutige System der Steuerabzüge durch Steuergutschriften abgelöst werden könnte. Weil damit die Besteuerung nach der objektiven und nicht mehr nach der subjektiven Leistungsfähigkeit erfolgen würden, wäre eine Verfassungsänderung nötig.

Die Umstellung auf das neue Systems wäre mit grossem Aufwand verbunden. Widmer-Schlumpf wies zudem darauf hin, dass der Mittelstand zu Gunsten der tieferen Einkommen zusätzlich belastet würde. Weil sich auch noch die kantonalen Finanzdirektoren gegen die Steuergutschriften aussprachen, hält der Bundesrat diese Variante für wenig sinnvoll.

Harmonisierung bei Abzügen

Nach der Umstellung hätte man ein gutes System, sagte Widmer-Schlumpf. Man müsse aber auch die politische Machbarkeit berücksichtigen. «Wenn das Parlament diesen Weg gehen will, wäre alles bereit», sagte sie.

Der Bundesrat hat noch drei weitere Möglichkeiten untersucht: Eine Familienzulagenversicherung, ein Kindergeld zusätzlich zu den heutigen Familienzulagen, was einer Bundessubvention für Kinder gleichkäme, und die Vergünstigung der Krankenkassenprämien für Kinder. Das Ziel, die Kinderkosten im Steuerrecht, einfach, transparent und sachgerecht zu berücksichtigen, lässt sich seiner Ansicht nach aber mit keiner dieser Varianten erreichen.

Laut Widmer-Schlumpf gibt es «raschere und einfachere Möglichkeiten, Vereinfachungen bei den kinderrelevanten Steuerabzügen umzusetzen». Sie verwies auf eine Vorlage, die der Bundesrat 2012 als Alternative zu den CVP-Familieninitiativen in die Vernehmlassung geschickt hatte. Vorgesehen war unter anderem, dass der Verheiratetentarif oder der individuelle Tarif in Rechnung gestellt würde, je nachdem, welcher tiefer ausfällt.

Zudem schlug der Bundesrat Vereinfachungen und Harmonisierungen bei den Kinderabzügen vor. «Das wäre ein pragmatischer Weg, Ehepaare gerecht zu besteuern und auch noch die Kinderkosten zu berücksichtigen», sagte Widmer-Schlumpf. Diese Variante, die damals in der Vernehmlassung schlecht aufgenommen worden sei, werde noch zu reden geben.

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