Die Kinderkrippen werden weiterhin und noch bis mindestens Ende Januar 2019 durch den Bund finanziell unterstützt. Der Nationalrat hat einer Verlängerung dieser Anstossfinanzierung mit 119 Ja- zu 64 Nein-Stimmen zugestimmt.
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung regelt die Unterstützung von Kindertagestätten in den ersten zwei Jahren nach ihrer Eröffnung. Dessen Geltungsdauer läuft Ende Januar 2015 aus. Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) hatte mittels parlamentarischer Initiative eine Verlängerung dieser Geltungsdauer bis Ende Januar 2019 gefordert. Mit der Zustimmung des Nationalrats werden die Krippen während der nächsten vier Jahre mit 120 Millionen Franken unterstützt. Das Geschäft muss jetzt noch im Ständerat diskutiert werden.
Fachkräftemangel mit Frauen «ausbügeln»
Vor den Nationalräten erklärte Rosmarie Quadranti, die Verpflichtungskredite hätten seit 2003 grosse Erfolge gebracht. Rund 43'000 neue Krippenplätze hätten geschaffen werden können. Doch der Prozess sei noch nicht abgeschlossen – noch immer würden zahlreiche Plätze fehlen, vor allem für Säuglinge. Sie appellierte deshalb an ihre Kollegen, den Verpflichtungskredit nahtlos weiterzuführen bis Ende Januar 2019. Auch die nationalrätliche Kommission für Sicherheit und Gesundheit (SGK) hatte im Vorfeld für eine Fortsetzung des Kredits gestimmt.
Ebenso wie die Bürgerliche Quadranti sprach sich die Grüne Aline Trede (BE) für eine Weiterführung des Kredits aus. Sie machte ihre Zustimmung vor allem an der Gleichstellung zwischen Mann und Frau fest. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative werde oft das Thema Fachkräftemangel diskutiert. Laut Trede gebe es genügend Fachkräfte in der Schweiz – die Frauen. Damit man dieses Potenzial nutzen könne, müsse es ein gutes und flexibles Betreuungsangebot geben. Die Schweiz hinke da im Vergleich mit anderen Ländern weit hinterher. Etwa in Schweden würden sogar Nacht-Krippen getestet.
Programm erstmals 2011 verlängert
Gegen den Kredit sprach sich ausgerechnet Krippenleiterin Nadja Pieren (SVP/BE) aus. Sie gab zwar zu, dass sie bei der Eröffnung ihrer Kindertagesstätte von den Krediten habe profitieren können. Allerdings seien in der Zwischenzeit genügend Krippenplätze vorhanden. Es gebe auch zahlreiche freie Plätze, sogar für Babys. «Ein Überangebot würde das bestehende Angebot gefährden.» Diese Haltung kam bei vielen Ratskollegen nicht gut an – kritische Fragen wurden gestellt. Einige Räte warfen Pieren vor, anderen nicht zu gönnen, wovon sie selber profitiert hat.
Auch Christian Wasserfallen (FDP/BE) hielt eine Verlängerung der Anstossfinanzierung für unnötig. Schon bei der Verlängerung im Jahr 2010 habe man gesagt, dies sei das letzte Mal. «Wer den Bundesbeschluss damals unterstützt hat, weiss, jetzt ist fertig», so Wasserfallen. Würde man den Kredit erneut verlängern, handle es sich nicht mehr um eine Anstossfinanzierung, sondern um eine Bundessubvention, argumentierte er ohne Erfolg.
Unerwartete Unterstützung vom Bundesrat
Der Bundesrat, der eine Verlängerung zunächst abgelehnt hatte, unterstützt die Initiative. In einer Stellungnahme machte er einen Zusammenhang mit seiner Fachkräfteinitiative, aber auch mit der Masseneinwanderungsinitiative der SVP: Dadurch könnte sich der Mangel an Fachkräften noch verschärfen, schreibt der Bundesrat. Darum müsse das einheimische Potenzial noch besser genutzt werden.
Gleichzeitig stellte der Bundesrat klar, dass die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen in erster Linie Sache von Kantonen und Gemeinden sei.
Das Programm läuft seit 2003, acht Jahre später wurde es ein erstes Mal verlängert und ist nun auf Ende Januar 2015 befristet. Bisher konnten mit gut 300 Millionen Franken rund 43'000 neue Plätze für die Kinderbetreuung geschaffen werden. Das Impulsprogramm des Bundes ist erwiesenermassen nachhaltig: Fast alle Angebote existieren nach Einstellung der Subventionszahlungen weiter.