- Noch nie wurden beim Bundesamt für Justiz in den letzten zehn Jahren so viele Rückführungsanträge für Kinder gestellt, die ins Ausland entführt wurden.
- Das Durchschnittsalter der betroffenen Kindern liegt bei rund sieben Jahren.
- Der entführende Elternteil ist in zirka 75 Prozent der Fälle die Mutter.
Im 2016 sind 62 neuen Anträge für eine Rückführung von Kindern eingegangen, die ins Ausland entführt wurden. Die Anträge werden hauptsächlich an europäische Staaten übermittelt. In zehn weiteren Anträgen wurde ein Besuchsrecht verlangt. Dieses verweigert in 90 Prozent der Fälle auch die Mutter.
Ob ein Rückführungsverfahren im Ausland gelingt, hängt laut dem Bundesamt für Justiz vor allem von der Leistungsfähigkeit und Qualität des Rechtssystems und Gerichtswesens sowie vom Kooperationswillen des ersuchten Staates und der betroffenen Kinder ab.
Umgekehrt stellten ausländische Behörden letztes Jahr an die Schweiz 29 Anträge um Rückführung von Kindern. In den drei vorangegangenen Jahren waren es jeweils über 35 Gesuche gewesen. Letztes Jahr gab es 14 Anträge auf Besuchsrecht.
Schweiz ist vertraglich gebunden
Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs- und das Europäische Sorgerechtübereinkommen mit 89 respektive 37 Staaten vertraglich verbunden. Die meisten Rückführungs- und Besuchsrechtsanträge stützen sich auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen.