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Kindsmord im Könizbergwald Obergericht verurteilt Mutter zu 18 Jahren Freiheitsstrafe

  • Die 33-jährige Mutter wird auch in zweiter Instanz wegen Mordes an ihrer Tochter schuldig gesprochen.
  • Das Urteil fällt mit einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren etwas milder aus als jene der Vorinstanz.
  • Die Verteidigung zieht den Schuldspruch weiter an das Bundesgericht.

Das Berner Obergericht hat eine Mutter wegen Mordes an ihrer achtjährigen Tochter schuldig gesprochen. Es gebe eine «Vielzahl an indirekten Beweisen». Die Strafe fällt jedoch etwas milder aus als jene der Vorinstanz.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte die Frau im Sommer 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht verurteilt sie nun zu 18 Jahren. Dieses mildere Strafmass begründet das Gericht damit, dass nicht geklärt werden konnte, wann und warum genau die Mutter entschieden habe, ihre Tochter zu töten.

Zeichnung aus dem Gerichtssaal zeigt die Mutter mit einem Taschentuch.
Legende: Das Urteil des Obergerichts fällt etwas milder aus als jenes des Regionalgerichts. SRF/Erika Bardakci-Egli

Das Obergericht begründet den erneuten Schuldspruch wegen Mordes mit einer «Vielzahl an indirekten Beweisen»: die DNA-Kontaktspur der Mutter auf dem Stein, die Auswertungen ihres Handys, ihr Verhalten, als sie gemeinsam mit der Grossmutter auf das leblose Mädchen traf.

Erfolg für die Staatsanwaltschaft, Bedauern bei der Verteidigung

«Für uns ist wichtig, dass das Gericht den Schuldspruch wegen Mordes bestätigt hat», sagt die Staatsanwältin Irma Jaggi. Auch zentral sei die Würdigung des Gerichts, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in alle Richtungen ermittelt hätten.

Der Verteidiger Moritz Müller hingegen ist gar nicht zufrieden: «Ich bedauere, dass das Obergericht die bestehenden Zweifel als überwindbar angeschaut hat und zu diesem Resultat gekommen ist.» Ob lebenslänglich oder 18 Jahre, beides sei zu viel, so der Verteidiger.

Deshalb zögen sie den Fall an das Bundesgericht weiter, wie Moritz Müller auf Anfrage von SRF sagt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Einschätzung von Thomas Pressmann, Regionalkorrespondent SRF

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Ohne grosse Emotionen hat die Verurteilte das Urteil entgegengenommen. Nach einer Weile nahm die 33-Jährige ein Taschentuch aus der Tasche; es flossen einzelne Tränen.

Der Prozess wurde von vielen Medien verfolgt, das öffentliche Interesse war gross – angeheizt auch durch eine grosse deutsche Podcastserie. Immer wieder wurde die Frage aufgeworfen, ob die Indizien reichen, um eine Frau wegen Mord an ihrer eigenen Tochter zu verurteilen. Für das Obergericht ist klar: ja. Es gebe eine «Vielzahl von Beweisen» sagte der Oberrichter gleich zu Beginn der Urteilsverkündung. Der Fall sei klar, es gebe «keine Zweifel».

Im Vorfeld des Prozesses wurde in Medienberichten auch die Frage aufgeworfen, ob die Ermittlungsbehörden genügend breit ermittelten. Das warf auch der Verteidiger den Behörden vor. Der Oberrichter betonte mehrfach, wie ergebnisoffen alle Beteiligten an den Fall herangegangen seien. Wie offen die Ermittlung war – das wird aber voraussichtlich das Bundesgericht beurteilen müssen. Der Verteidiger der Mutter hat angekündigt, das Urteil weiterzuziehen. Verschiedene Fragen mögen noch offen sein. Was klar ist: Dass eine Mutter ihre achtjährige Tochter umgebracht haben soll, bleibt unfassbar.

Kind mit Stein erschlagen

Im Februar 2022 wurde im Könizbergwald bei Niederwangen (Gemeinde Köniz BE) die Leiche eines Mädchens entdeckt. Die Achtjährige wurde mit einem Stein erschlagen. Einige Tage später nahm die Berner Kantonspolizei die Mutter des Mädchens fest.

Die Mutter beteuerte stets ihre Unschuld. Sie wurde aber im Juni 2024 vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dies, obwohl es keine direkten Beweise gab, dass die Mutter ihre Tochter mit einem Stein erschlagen hat.

Kerzen und Blumen.
Legende: Die Anteilnahme im Februar 2022 nach dem Tod des Mädchens war gross. Im März 2025 musste das Berner Obergericht den Fall verhandeln. KEYSTONE/Anthony Anex

Das Regionalgericht stützte sich 2024 auf Indizien. Davon gebe es genügend für einen Schuldspruch wegen Mordes, hiess es damals. Beispielsweise, dass am Stein Blut und Haare des Opfers sowie eine DNA-Kontaktspur der Mutter sichergestellt worden waren. Für das Regionalgericht war klar, dass die alleinerziehende Mutter das Mädchen getötet hat, wohl aus Überforderung.

Nach dem Urteil des Regionalgerichts legte die Verteidigung Berufung ein. Deshalb wurde der Fall nun vor dem Berner Obergericht verhandelt.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.3.2025, 17:30 Uhr ; 

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