- Der Nationalrat will die Bahn nicht zusätzlich vor allfällig negativer Konkurrenz und Rosinenpickerei durch neue Fernbuslinien schützen.
- Die grosse Kammer verwarf einen Kommissionsantrag, Fernbusse nur zuzulassen, wenn sie keine wesentliche Konkurrenz darstellen.
- Bei der Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) werden die Passagierrechte bei Verspätungen der Bahn gestärkt.
- In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die OBI-Vorlage mit 178 zu 1 Stimmen bei 16 Enthaltungen an. Diese geht nun an den Ständerat.
Die Ausgangslage: Das Bundesamt für Verkehr hatte dem Busunternehmen Domo kürzlich erste Konzessionen für den nationalen Fernverkehr erteilt. Die Konkurrenz für die Schiene rief die Politik auf den Plan. Bei der Vorlage Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) wollte die Verkehrskommission des Nationalrats die Bundesbehörden und die Busunternehmen bremsen: Fernbusse sollten nur dann zugelassen werden, wenn sie im Fernverkehr keine wesentliche Konkurrenz und im regionalen Personenverkehr höchstens eine minimale Konkurrenz darstellen. Damit sollte Rosinenpickerei auf lukrativen Linien verhindert werden.
Die Gegner von Einschränkungen: Im Nationalrat setzten sich am Dienstag die bürgerlichen Parteien erfolgreich gegen die Einschränkungen zur Wehr. Ulrich Giezendanner (SVP/AG) warnte vor «Planwirtschaft im Verkehr». Das habe noch nie funktioniert in der Schweiz. Adrian Amstutz (SVP/BE) forderte Regeln für Busterminals. Dann aber sei das Angebot sinnvoll. Auch Verkehrsministerin Doris Leuthard sprach sich gegen die Einschränkungen aus. Damit zementiere man die aktuelle Situation und verhindere jede Entwicklung. Aus Sicht der Kunden stellten Fernbusse eine Verbesserung des Angebots dar. Zu klären sei, unter welchen Bedingungen man sie zulassen wolle.
Die Warner: Die Grüne Regula Rytz (BE) warnte vergeblich vor «unsinniger und volkswirtschaftlich schädlicher Konkurrenz» für die Bahn. Die Folgen des Parallelverkehrs seien höhere Abgeltungen und steigende Ticketpreise, sagte CVP-Sprecher Martin Candinas (GR). «Wir wollen keine Willkommenskultur für Fernbusse.» Der Rat sprach sich schliesslich mit 122 zu 69 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Einschränkungen aus.
Die eigentliche OBI-Vorlage: Die Vorlage an sich gab kaum zu reden. Dabei hatte sie der Nationalrat im letzten Frühling zunächst mit verschiedenen Aufträgen an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Ständerat sprach sich jedoch gegen dieses Vorgehen aus.
Die Passagierrechte: Das Gesetz stärkt unter anderem die Passagierrechte. Künftig gelten ähnliche Regeln wie in der EU: Bei Verspätungen ab einer Stunde schuldet das Bahn- oder Busunternehmen eine Entschädigung in der Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Ab zwei Stunden Verspätung ist eine Entschädigung von 50 Prozent fällig. Es gilt ein Mindestbetrag, auf kurzen Strecken gibt es also keine Entschädigung. Wer ein GA hat, bekommt ebenfalls keine Entschädigung. Die Passagiere haben auch die Möglichkeit, die Reise gar nicht anzutreten oder zu unterbrechen, wenn diese wegen der Verspätung sinnlos geworden ist. Verpassen sie den letzten Anschluss, kommt das Transportunternehmen für Verpflegung und Unterkunft auf.