Nach der Geburt ihres Kindes werden Männer in der Schweiz zwei Wochen Vaterschaftsurlaub erhalten. Das hat das Parlament letzte Woche beschlossen.
Doch alle Väter sind es dann doch nicht. Wie die Mediengruppe «CH Media» berichtet, haben die Männer, die in der Armee ihre RS oder einen Wiederholungskurs absolvieren, keinen Anspruch auf die zweiwöchige «Papi-Zeit».
Im Ermessen der Offiziere
Wer in der Rekrutenschule oder im WK ist und Vater wird, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die zwei Wochen Papazeit. Der Grund: Armeeangehörige sind nicht Arbeitnehmende der Armee, schreibt das VBS auf Anfrage. «Der Parlamentsentscheid wird seinen Niederschlag im Obligationenrecht finden, welches das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Er gilt also a priori nicht für Armeeangehörige.»
Werdende Väter im Dienst müssen deshalb auf das Wohlwollen ihres Kommandanten hoffen. Kerem Adigüzel ist Kommandant einer Truppe.
Er musste eben erst über das Urlaubs-Gesuch eines frischgebackenen Vaters entscheiden. Das Urteil: «Kommandanten sind ja auch Bürger, und wir verstehen, wenn es nicht gerade eine Spezialfunktion oder sicherheitsrelevant ist». Deshalb gehe Menschlichkeit für ihn vor. «Es ist im Ermessen des Kommandanten, ob er das Gesuch gewährt oder nicht.»
Armee prüft Vaterschaftsurlaub
Es dürfe nicht im Ermessen eines Kommandanten liegen, kritisiert hinggen SP-Nationalrätin Mattea Meyer. Die Armee müsse allen Soldaten gesetzlichen Vaterschaftsurlaub zugestehen. «Das ist jetzt eigentlich die Gelegenheit für die Armee zu zeigen, dass sie attraktiv sein kann und dass sie mit der Zeit geht.»
Wird die Armee an ihrer Praxis festhalten – oder den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub doch noch bald einmal einführen? «Dies wird mit Sicherheit geprüft werden. Es ist aber nicht grundsätzlich möglich, alle rechtlichen Regelungen ins Militär zu übernehmen», antwortet ein Armeesprecher.
Recht auf Vaterschaftsurlaub haben immerhin jene, die Berufsmilitär sind. Für alle Rekruten oder WK-Absolventen aber gilt: Das Vaterland kommt vor den Vaterpflichten.