- Der Kanton Graubünden will das Fuornrudel schiessen, das auch im Nationalpark lebt.
- Grund dafür ist ein gerissenes Rind ausserhalb des Parks.
- Die Nationalparkverantwortlichen fänden einen Abschuss aus wildtierbiologischer Sicht fragwürdig, da der Park für den Erhalt von Fauna und Flora stehe.
- Die Nationalparkverantwortlichen wollen den Entscheid des zuständigen Bundesamtes abwarten, bevor sie selbst aktiv werden.
Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei hat am Dienstag mitgeteilt, dass es das Abschussgesuch für das einzige im Schweizerischen Nationalpark lebende Wolfsrudel eingereicht hat. Das Fuornrudel lebt in der Region des Ofenpasses und somit auch im Nationalpark.
Nationalpark sieht das Gesuch kritisch
Sie seien seitens Kanton über das Abschussgesuch informiert worden, sagt Nationalparkdirektor Ruedi Haller gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, stünden dem Vorhaben aber kritisch gegenüber.
Der Schweizerische Nationalpark steht für den Erhalt von Fauna und Flora. «Einen quasi Eingriff im Nationalpark schliessen wir kategorisch aus», sagte Direktor Haller gegenüber Keystone/SDA. Der Park sei ein Reservat, in dem die Natur vor allen menschlichen Eingriffen geschützt und namentlich die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werde.
Wir verstehen, dass der Kanton unter enormem Druck steht, aber die Auslöschung des ganzen Rudels ist fragwürdig.
Aber – der Wolf macht nicht an der Nationalparkgrenze Halt. Die Probleme entstehen ausserhalb des Parks, wo Nutztiere leben. «Wir verstehen, dass der Kanton unter enormem Druck steht», sagt Haller.
«Es ist nicht bewiesen, dass der Wolf, der das Rind gerissen hat, wirklich dem sogenannten Fuornrudel des Nationalparks angehört», sagt Haller. Es sei vielmehr eine Annahme der Behörden. Möglich sei auch, dass der verantwortliche Wolf zwar diesem Rudel entstamme, ihm aber nicht mehr angehöre. Eine DNA-Analyse könnte hier Klarheit schaffen.
Präventive Wolfsabschüsse durch Jägerinnen und Jäger
Der Kanton Graubünden hat am Dienstag in einem zweiten Gesuch nebst dem Abschuss des gesamten Fuornrudels, das im Schweizerischen Nationalpark lebt, auch den Abschuss des Lenzerhornrudels und von Jungtieren in zwei weiteren Rudeln beantragt.
Der Schweizer Bauernverband forderte am Dienstag nebst der gesetzlichen Verankerung von Regulationsabschüssen, dass auch Verteidigungsabschüsse erlaubt werden sollen. Die Schwelle, wann Wölfe geschossen werden dürfen, soll bei geschützten Herden gesenkt werden.
Zudem sollen weitere Hunderassen als Herdenschutzhunde zugelassen werden und es soll eine analoge Entschädigung für gerissene Nutztiere auf nicht schützbaren Alpen geben, so die am Dienstag eingereichten Forderungen weiter.